wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

Versicherungsrecht | 10.04.2019

Berufs­unfähigkeit durch Unfall

Die Besonderheiten bei Eintritt der Berufs­unfähigkeit durch einen Unfall

Wirtschaftliche Auswirkungen vermeiden und den Leistungs­antrag mit allen erforderlichen Angaben vollständig und so schnell wie möglich stellen

In unserem heutigen Rechtstipp informiere ich Sie über die Besonderheiten bei Eintritt der Berufs­unfähigkeit durch einen Unfall und die Durch­setzung Ihrer Ansprüche aus einer privaten Berufs­unfähigkeits­versicherung.

Der Eintritt der Berufs­unfähigkeit hat unmittelbar wirtschaftliche Auswirkungen, bei Arbeit­nehmern überwiegend noch mit einer zeitlichen Verzögerung, bei Selbstständigen sofort.

Ziel: Schnelle Durchsetzung der Ansprüche

Im Gegensatz zu Erkrankungen, die häufig erst über einen gewissen Zeitraum zur Berufs­unfähigkeit führen, tritt das Problem der Berufs­unfähigkeit bei einem Unfall meist sofort auf und das ohne jede Vorwarnung. Dann ist es wichtig, die wirtschaftlichen Auswirkungen dadurch abzumildern, dass Ansprüche aus einer privaten Berufs­unfähigkeits­versicherung so schnell wie möglich durchgesetzt werden.

Die Verzögerungstaktik der Versicherer

Der Berufs­unfähigkeits­versicherer handelt jedoch vornehmlich in seinem eigenen Interesse. Das hat nicht zur Folge, dass so schnell wie möglich gezahlt wird, sondern dass der Versicherer ausgiebig prüft, ob es eine Möglichkeit gibt, möglichst wenig oder bestenfalls auch gar nicht zu zahlen. Sie werden das von anderen Versicherungen kennen. Wie lange die Prüfung dauert, ist für den Versicherer nachrangig.

Immer dann, wenn der Versicherer meint, einen neuen Ansatz gefunden zu haben, um vielleicht der Zahlungs­pflicht zu entgehen, werden weitere Unterlagen verlangt oder ärztliche Gutachten eingeholt. Das ist dann mit einem entsprechenden zeitlichen Aufwand verbunden. Solche Prüfungen dauern nicht selten ein Jahr oder länger. Damit die Berufs­unfähigkeits­versicherung ihren Zweck der sozialen Absicherung erfüllt, muss die Leistung jedoch schnell erbracht werden.

Versicherte können Prüfdauer reduzieren

Sie selbst haben die Möglichkeit, hierauf Einfluss zu nehmen. In vielen Versicherungs­verträgen ist enthalten, dass der Versicherer häufig nur wenige Wochen Zeit bis zu seiner Entscheidung über die Leistungs­pflicht hat, sobald sämtliche Erhebungen bezüglich der Leistungs­pflicht abgeschlossen sind und insoweit besteht auch eine ähnliche gesetzliche Regelung. Hier haben Sie die Möglichkeit, die Prüfungs­dauer zu beeinflussen und den Versicherer auch ein Stück weit vor sich her zu treiben.

Nachdem Sie die Berufs­unfähigkeit gemeldet haben, was telefonisch oder per formloser E-Mail jederzeit möglich ist, werden sie das Leistungs­antrags­formular des Versicherers erhalten. Dann ist es an Ihnen, alle erforderlichen Angaben vollständig und so schnell wie möglich zu machen.

Folgende Unterlagen sollten dem Leistungsantrag beigefüget werden:

  • Die Steuer­bescheide der letzten drei Jahre und darüber hinaus gegebenenfalls vorliegende betriebs­wirtschaftliche Auswertungen der letzten Monate.
  • Alle ärztlichen Atteste und Berichte, zumindest seit Eintritt der Berufs­unfähigkeit.
  • Behördliche Bescheide zu Gesundheits­fragen, insbesondere zur Erwerbs­minderung und zu einem Grad der Behinderung.

Dieses in vollständiger Form und mitsamt hierzu ergangenen Sachverständigengutachten, soweit Ihnen solche vorliegen.

Ergänzend zu den Fragen des Versicherers zur zuletzt ausgeübten Berufs­untätigkeit sollten Sie einen exemplarischen Wochenplan beifügen.

Auskünfte bei Ärzten selbst einholen

Bezüglich der noch anzufordern Auskünfte bei Ärzten sollten Sie den Versicherer auffordern, Ihnen das Formular zu übersenden, mit welchen Sie diese Auskünfte selbst einholen. Das auch bezüglich etwaiger Auskünfte von Kranken­kassen.

Sobald dem Versicherer dieses nun wirklich dicke Paket vorliegt, tickt für ihn die Uhr. Er muss dann innerhalb weniger Wochen entscheiden, ob er die Leistungs­pflicht anerkennt oder gegebenenfalls noch ein Sachverständigengutachten einholen will.

Sollten Sie weitere Informationen zu diesem Thema wünschen, stehe ich Ihnen gerne jederzeit auch persönlich zur Verfügung.

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#6387

URL dieses Artikels: https://www.dawr/d6387
 für RechtsanwälteEin Kanzleiprofil beim DAWR kann auch Ihnen helfen!