Der Reihe nach: Als vor einigen Wochen bekannt wurde, dass Volkswagen beim Dieselmotor E 189 Abgaswerte manipuliert hat, stürzte die VW Aktie ab. In rund elf Millionen Autos soll die Manipulationssoftware weltweit eingebaut sein.
US-Umweltbehörde EPA wirft VW auch Manipulationen bei 3-Liter-Motoren vor
Als ob der Schaden dadurch nicht schon groß genug wäre, könnte nun noch alles viel schlimmer kommen. Die US-Umweltbehörde EPA wirft dem VW Konzern vor, auch bei den größeren 3-Liter-Dieselmotoren Manipulationen vorgenommen zu haben. Motoren, die auch bei den Modellen der VW-Töchter Audi und Porsche zum Einsatz kommen. Volkswagen dementiert die Vorwürfe zwar, Porsche stoppte allerdings den Verkauf des Cayenne Diesel in den USA. Dabei solle es sich um eine reine Vorsichtsmaßnahme handeln, lässt der Sportwagenbauer verlauten.
CO2-Ausstoß bei rund 800.000 Fahrzeugen vermutlich höher als angenommen
Der nächste Schock folgt am 3. November. Am Abend gibt Volkswagen bekannt, dass es nach internen Untersuchungen weitere Unregelmäßigkeiten bei Abgaswerten geben soll. Diesmal geht es nicht um die Stickoxide, sondern um das klimaschädliche Kohlendioxid. Der CO2-Ausstoß könnte bei rund 800.000 Fahrzeugen höher sein als angenommen. Das kann zu einem höheren Spritverbrauch als angegeben führen. Überwiegend sollen Dieselfahrzeuge betroffen sein. Das heißt allerdings, dass jetzt auch Benziner betroffen sind. Das wirtschaftliche Risiko schätzt der Konzern auf rund zwei Milliarden Euro. In der Folge rutscht die VW-Aktie zwischenzeitlich sogar wieder unter die 100-Euro-Marke. Der Schaden für die VW Aktionäre ist enorm.
Rechtliche Einschätzung der Kanzlei Kreutzer
Die Hinweise, dass der VW-Konzern schon frühzeitig von den manipulierten Abgaswerten wusste, verdichten sich. Nach Aussagen des VW-Chefs in den USA könnten die Manipulationen seit Frühjahr 2014 bekannt gewesen sein. Da derartige Insiderinformationen den Wert der Aktie maßgeblich beeinflussen können, müssen sie im Wege einer Ad-hoc-Meldung umgehend veröffentlicht werden. Dieser Informationspflicht ist VW nach derzeitigem Kenntnisstand offenbar nicht nachgekommen. Damit dürfte sich der Konzern wegen Verstoßes gegen das Wertpapierhandelsgesetz gegenüber seinen Aktionären schadenersatzpflichtig gemacht haben.