Darauf gibt es keine einfache, allgemeine Antwort. Ob ein bestimmter Betrieb industriell oder handwerklich geprägt ist, lässt sich nur anhand des Gesamtbildes und der Branchenüblichkeit beurteilen. Allerdings hat die Rechtsprechung einige Kriterien zur Einschätzung entwickelt, auch wenn keines davon für sich genommen ausreicht.
Was überwiegt? - Technik oder Handarbeit
Beim Handwerk steht die Handarbeit im Vordergrund – ein wesentliches Abgrenzungskriterium zum Industriebetrieb. Natürlich nutzen längst auch Handwerker Maschinen. Steht der Maschineneinsatz jedoch im Vordergrund, spricht dies eher für einen Industriebetrieb.
Ebenso spricht die Spezialisierung auf aufwendig hergestellte Produkte abseits von automatisiert erstellter Massenware für einen traditionellen Handwerksbetrieb. Ein Beispiel wären Glasbläser der Fachrichtung Kunstauge.
Arbeitsteilung? - oder „Einer macht alles“
Typisch für einen Handwerksbetrieb ist beispielsweise ein Tischler, der eine maßgefertigte Einbauküche von der Materialauswahl über sämtliche Herstellungsschritte bis hin zum Einbau komplett herstellt. Typisch für den Industriebetrieb ist dagegen die Arbeitsteilung: ein bestimmter Mitarbeiter erledigt mit einer bestimmten Maschine immer nur Zuschnitte.
Allerdings gibt es auch im Handwerk längst Formen von Arbeitsteilung. So werden für bestimmte Fertigungsschritte vielleicht nur noch angelernte Kräfte eingesetzt, trotzdem kann ein Handwerksbetrieb vorliegen.
Arbeitet der Chef mit?
Im Handwerksbetrieb ist es üblich, dass der Chef selbst im produktiven Betrieb mitarbeitet und dabei seine Mitarbeiter anleitet.
Wie qualifiziert sind die Mitarbeiter?
In der Regel wird der Meister die Schlüsselpositionen in seinem Betrieb mit einer handwerklichen Fachkraft (einem Gesellen) besetzen und den Nachwuchs selbst ausbilden. Das kann ein wesentliches Abgrenzungskriterium zur Industriefertigung sein, wo bestimmte Teilaufgaben weit weniger an ein bestimmtes Qualifikationsniveau gebunden sind.
Hat der Meister den zentralen Überblick?
Im Handwerksbetrieb hat der Meister (zumindest dem Anspruch nach) alles im Blick, er kennt die Aufträge, die einzelnen Arbeitsschritte und die Fristen. Er nimmt Kundentermine wahr, plant Einsätze oder Aufträge, steuert und überwacht die Arbeitskräfte.
Wenn das durch die Zahl der Mitarbeiter, Aufträge, Baustellen etc. nicht mehr möglich ist, spricht dieser Umstand eher für einen Industriebetrieb.
Warum ist der Unterschied wichtig?
Die Abgrenzung von Handwerk und Industrie hat ganz praktische Auswirkungen.
- Es fängt damit an, dass die Einordnung grundsätzlich darüber entscheidet, ob das Unternehmen in der IHK oder in der Handwerkskammer Mitglied werden muss. In manchen Fällen, bei Mischbetrieben, können für verschiedene Betriebsteile unterschiedliche Kammermitgliedschaften notwendig werden, selbstverständlich jeweils mit eigenen Beiträgen.
- Wichtig ist die Frage oft auch für die Beitragspflicht zu einer Sozialkasse wie der SOKA-Bau. Wer nachweisen kann, dass der eigene Betrieb industriell und nicht handwerklich arbeitet, muss für seine Mitarbeiter in aller Regel keine SOKA-Beiträge bezahlen.
- Schließlich geht es bei der Abgrenzung um die Meisterpflicht. Bei einem Industrieunternehmen sind die Pflicht zur Eintragung in die Handwerksrolle sowie der Meisterzwang hinfällig.
Was im konkreten Fall zählt, weiß Rechtsanwalt Dr. Meides
Die Einordung als Industrieunternehmen oder als Handwerksbetrieb hat praktische Auswirkungen. Für praktische Rechtsfragen zu dieser Unterscheidung ist Rechtsanwalt Dr. Meides die richtige Adresse: Er ist seit Jahren „im Thema“ und weiß genau, worauf es in der Praxis ankommt. Sie erreichen ihn unter 069 9592 9790 oder unter ffm@meides.de.