Folgende Begriffe sind bei der Frage, wem eine Leistung aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung zusteht und wem nicht, zu unterscheiden:
Die Arbeitsunfähigkeit
Als arbeitsunfähig gilt, wer aufgrund eines medizinischen Befundes vorübergehend seine vertraglich geschuldete Tätigkeit nicht ausüben können. arbeitsunfähig ist man also dann, wenn man krankgeschrieben worden ist.
Die Berufsunfähigkeit
Wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann, ist berufsunfähig. Berufsunfähig ist man also dann, wenn man seinen Beruf nicht mehr ausüben kann.
Die Erwerbsunfähigkeit
Wer dauerhaft überhaupt keine Tätigkeit mehr ausüben kann, der gilt als erwerbsunfähig.
Leistung der Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt üblicherweise die monatliche Rente erst bei Eintritt der Berufsunfähigkeit und nicht etwa bereits bei der Arbeitsunfähigkeit.
Einige Versicherer werben aber sogar mit einer Leistung für den Fall, dass der Kräfteverfall altersgerecht ist und eine Arbeitsunfähigkeit zur Erlangung der Versicherungsleistung ausreichend sei.
Doch Vorsicht, was erst einmal verlockend klingt, ist jedoch oftmals an zahlreiche Bedingungen geknüpft. Hier sollten daher zuvor die konkreten Bedingungen im Kleingedruckten nachgelesen werden.
Unser Tipp: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung soll Schutz bieten
Wer nicht in der Versicherungsbranche beheimatet ist, wird die umfangreichen und komplizierten Bedingungen seines – gewünschten – Versicherungsvertrags selten vollkommen durchdringen können. Deswegen helfen wir Ihnen gerne dabei, wenn Sie einen neuen Versicherungsvertrag abschließen möchten oder wenn Sie die Leistung aus Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung beanspruchen möchten.
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