Wird ein Fahrzeug durch ein fallendes Verkehrsschild beschädigt, weil dieses falsch befestigt war, muss der Fahrzeughalter seinen Schadensersatz von der Behörde verlangen, nicht von dem privaten Unternehmen.
Fahrzeug durch ein herabfallendes Verkehrsschild beschädigt
Eine private Firma hatte an einer Autobahnbaustelle Verkehrsschilder befestigt. Hierbei handelte sie auf Anordnung der Straßenbaubehörde. Als sich ein Schild löste, beschädigte es ein Auto. Die Eigentümerin verlangte Schadensersatz. Sie verklagte die Firma, die die Beschilderung vorgenommen hatte.
Halter muss Schadensersatz von der Behörde verlangen
Die Frau hat den Falschen verklagt, entschied der Bundesgerichtshof. Die Mitarbeiter der Firma hätten eine hoheitliche Aufgabe wahrgenommen, da sie auf Anordnung der Straßenbaubehörde die Schilder aufhängten. Schadensersatzansprüche müssten dann im Rahmen der Amtshaftung gegen die entsprechende Behörde geltend gemacht werden.
Aufstellende Unternehmen handelt im Auftrag der Straßenbaubehörde und somit hoheitlich
Grund hierfür sei, so der Bundesgerichtshof, dass die öffentliche Hand sich ihrer Haftung nicht entziehen dürfe, in dem sie für die Durchführung einer hoheitlichen Aufgabe private Firmen beauftragt. Das gilt auch dann, wenn die Mitarbeiter der Firma bei der Befestigung der Verkehrsschilder Fehler machten. Die Behörde muss entsprechend dafür haften.