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Schadensersatzrecht | 04.10.2019

VW-Abgas­skandal

Das OLG Frankfurt hat entschieden: VW muss für manipuliertes Diesel-Auto haften

Vorsätzlich sitten­widrige Schädigung begründet Anspruch auf Schadens­ersatz

Mit dem OLG Frankfurt a.M. hat ein weiteres Oberlandes­gericht entschieden, dass VW sich im Abgas­skandal schadens­ersatz­pflichtig gemacht hat. Mit Beschluss vom 25.09.2019 stellte das OLG Frankfurt fest, dass VW die Käufer durch die Abgas­manipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und grund­sätzlich haftet (17 U 45/19).

Der Käufer könne aufgrund der sitten­widrigen Schädigung die Rück­abwicklung des Kauf­vertrags verlangen. VW müsse den Kaufpreis gegen Rückgabe des Fahrzeugs erstatten.

Höhe der Wertminderung ist von Sachverständigem zu ermitteln

Allerdings müsse sich der Käufer einen Nutzungs­ersatz anrechnen lassen. Der Nutzungs­ersatz berechne sich anhand des Wert­verlusts, den ein vergleich­bares Fahrzeug ohne unzulässige Abschalt­einrichtung während der Nutzungs­zeit erlitten hat. Die Höhe dieser Wert­minderung müsse von einem Sachverständigen fest­gestellt werden, stellte das OLG Frankfurt in einem Beweis­beschluss klar.

Kläger verlangte Rückabwicklung des Kaufvertrags

Vor dem OLG Frankfurt ging es um die Klage eines Käufers, der 2009 einen VW Tiguan TDI mit dem Motor EA 189 erworben hatte. Als sich herausstellte, dass das Fahrzeug vom Abgas­skandal betroffen ist, machte der Kläger Schadens­ersatz­ansprüche geltend.

OLG: Anspruch auf Schadensersatz aufgrund vorsätzlich sittenwidriger Schädigung

Das OLG Frankfurt gab dem Kläger Recht. VW habe Fahrzeuge mit einer unzulässigen Abschalt­einrichtung entwickelt und in den Verkehr gebracht. Behörden und Kunden seien durch die Manipulationen getäuscht worden. Durch die Abgas­manipulationen habe die Gefahr bestanden, dass den Fahrzeugen die Betriebs­erlaubnis entzogen würde. Der Kläger sei vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe bereits mit Abschluss des ungewollten Kauf­vertrags einen Schaden erlitten. Dieser Schaden könne auch nicht durch das Aufspielen eines Software-Updates beseitigt werden, so das OLG Frankfurt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Rück­abwicklung des Kauf­vertrags.

Rechtsprechung hat sich zu Gunsten der Verbraucher entwickelt

„Mit dem OLG Frankfurt hat ein weiteres Oberlandes­gericht entschieden, dass sich VW im Abgas­skandal schadens­ersatz­pflichtig gemacht hat. Vergleichbare Urteile gibt es z.B. auch vom OLG Karlsruhe, OLG Köln, OLG Koblenz oder dem OLG Hamm. Die Rechtsprechung hat sich im Abgas­skandal eindeutig zu Gunsten der Verbraucher entwickelt. Das zeigt, dass gute Aussichten bestehen, Schadens­ersatz­ansprüche gegen VW durch­zusetzen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechts­anwälte, aus Stuttgart.

Verjährung droht Ende 2019

Schadens­ersatz­ansprüche gegen VW können unabhängig vom Muster­verfahren in der Regel noch bis Ende 2019 geltend gemacht werden. Kurz­entschlossene können sich noch bis zum 30. September 2019 von der Musterklage abmelden, um ihre Ansprüche in einer Einzelklage geltend zu machen.

Sprechen Sie uns an

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechts­anwälte ist Kooperations­partner der IG Diesel­skandal und bietet Ihnen eine kostenlose Erst­ein­schätzung Ihrer Möglichkeiten an.

Mehr Informationen: www.bruellmann.de/faelle/vw-abgasskandal/

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