Der Käufer könne aufgrund der sittenwidrigen Schädigung die Rückabwicklung des Kaufvertrags verlangen. VW müsse den Kaufpreis gegen Rückgabe des Fahrzeugs erstatten.
Höhe der Wertminderung ist von Sachverständigem zu ermitteln
Allerdings müsse sich der Käufer einen Nutzungsersatz anrechnen lassen. Der Nutzungsersatz berechne sich anhand des Wertverlusts, den ein vergleichbares Fahrzeug ohne unzulässige Abschalteinrichtung während der Nutzungszeit erlitten hat. Die Höhe dieser Wertminderung müsse von einem Sachverständigen festgestellt werden, stellte das OLG Frankfurt in einem Beweisbeschluss klar.
Kläger verlangte Rückabwicklung des Kaufvertrags
Vor dem OLG Frankfurt ging es um die Klage eines Käufers, der 2009 einen VW Tiguan TDI mit dem Motor EA 189 erworben hatte. Als sich herausstellte, dass das Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist, machte der Kläger Schadensersatzansprüche geltend.
OLG: Anspruch auf Schadensersatz aufgrund vorsätzlich sittenwidriger Schädigung
Das OLG Frankfurt gab dem Kläger Recht. VW habe Fahrzeuge mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung entwickelt und in den Verkehr gebracht. Behörden und Kunden seien durch die Manipulationen getäuscht worden. Durch die Abgasmanipulationen habe die Gefahr bestanden, dass den Fahrzeugen die Betriebserlaubnis entzogen würde. Der Kläger sei vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe bereits mit Abschluss des ungewollten Kaufvertrags einen Schaden erlitten. Dieser Schaden könne auch nicht durch das Aufspielen eines Software-Updates beseitigt werden, so das OLG Frankfurt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags.
Rechtsprechung hat sich zu Gunsten der Verbraucher entwickelt
„Mit dem OLG Frankfurt hat ein weiteres Oberlandesgericht entschieden, dass sich VW im Abgasskandal schadensersatzpflichtig gemacht hat. Vergleichbare Urteile gibt es z.B. auch vom OLG Karlsruhe, OLG Köln, OLG Koblenz oder dem OLG Hamm. Die Rechtsprechung hat sich im Abgasskandal eindeutig zu Gunsten der Verbraucher entwickelt. Das zeigt, dass gute Aussichten bestehen, Schadensersatzansprüche gegen VW durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart.
Verjährung droht Ende 2019
Schadensersatzansprüche gegen VW können unabhängig vom Musterverfahren in der Regel noch bis Ende 2019 geltend gemacht werden. Kurzentschlossene können sich noch bis zum 30. September 2019 von der Musterklage abmelden, um ihre Ansprüche in einer Einzelklage geltend zu machen.
Sprechen Sie uns an
Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an.
Mehr Informationen: www.bruellmann.de/faelle/vw-abgasskandal/