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Bankrecht und Kapitalanlagenrecht | 07.05.2020

Widerruf

Darlehens­nehmer aufgepasst! Chance zum vorzeitigen Vertrags­ausstieg nutzen

Vielzahl von Darlehens­verträgen Aufgrund fehlender Pflicht­angaben auch Jahre nach Vertrags­schluss widerrufbar

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann

Ihr Verbraucher­darlehen, welches der gesetzlich gebotenen Benennung von Pflicht­angaben ermangelt, ist mit guten Erfolgs­aussichten unter Umständen auch heute noch widerrufbar.

So ist Ihre Bank nämlich verpflichtet, eine erhobene Bearbeitungs­gebühr als „sonstige Kosten“ im Sinne der § 503 Abs. 1, 491a Abs. 1, 492 Abs. 2 BGB i. V. m. Art. 247 §§ 9 Abs. 1, 3 Abs. 1 Nr. 10 EGBGB im Darlehens­vertrag anzugeben. Das gleiche gilt für eine dem Kunden gegenüber erhobene Wert­ermittlungs­gebühr.

Bereitstellungszinsen gleich sonstige Kosten

Bei den Bereit­stellungs­zinsen handelt es sich – nach umstrittener Auffassung – gleichfalls um sonstige Kosten des Darlehens, welche separat auszuweisen sind.

Fehlerhafte Pflichtangaben begründen Widerruf

Die zuvor benannten Pflicht­angaben dürften – bei Missachtung der ordnungs­gemäßen Benennung ihrer Bank – hinreichende Erfolgs­aussichten für einen nachträglich – auch lange nach Vertrags­schluss erklärten – Widerruf des Darlehens bieten. Hierbei handelt es sich um Pflicht­angaben, ohne deren Benennung im Darlehens­vertrag die Wider­rufs­frist grund­sätzlich nicht zu laufen beginnt.

Ziel des Widerrufs: Vorzeitige Vertragsausstieg ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung

Vorrangiges Ziel des Darlehens­widerrufs ist der vorzeitige Vertrags­ausstieg aus dem hoch verzinsten Darlehen ohne Zahlung einer Vor­fälligkeits­entschädigung. Hierbei handelt es sich häufig um einen finanziellen Vorteil von € 10.000,00.- bis € 40.000,00.-.

Weitere Informationen finden Sie auf der Kanzleihomepage.

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit

MPH Legal Services, Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., Fachanwalt für Bank- und Kapital­markt­recht, vertritt Darlehens­nehmer gegenüber Banken bundesweit in Darlehens­widerrufs- und sonstigen Bank­rechts­streitigkeiten.

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