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Internetrecht und Vertragsrecht | 30.04.2015

Branchenverzeichnis

Business Service Media GmbH stellt Rechnung für Eintrag im Internetverzeichnis www.dbvz.de.

Business Service Media GmbH verschickt Rechnung für Eintrag auf dbvz.de

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Robert Binder

Die Business Service Media GmbH betreibt unter dbvz.de ein Branchenbuch im Internet.

In diesem Zusammenhang verschickt sie an Gewerbetreibende eine Rechnung wegen eines angeblich beauftragten „Eintrag Standard“ für 36 Monate. Der Gewerbetreibende soll also für einen in der Regel nicht gewollten Branchenbucheintrag zahlen. Unserer Ansicht nach handelt es sich dabei um einen Fall von Branchenbuchabzocke.

Anwaltliche Hilfe

Wer eine Rechnung der Business Service Media GmbH wegen eines angeblich beauftragten Eintrags auf dbvz.de erhalten hat, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern sich am besten zuerst an einen Anwalt wenden.

Gern vertreten wir Ihre Rechte zum Pauschalpreis, wenn Sie sich gegen einen dubiosen Branchenbuch­anbieter wehren möchten.

Gern beantworten wir Ihre Fragen unter Tel.: (030) 31 00 44 00

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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