wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

Umweltrecht und Verbraucherrecht | 27.06.2018

Abgas­skandal

Bundes­verwaltungs­gericht erlaubt Fahrverbote für Diesel­fahrzeuge

Welche Auswirkungen haben die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts für Diesel-Fahrzeugbesitzer?

In zwei bedeutenden Urteilen vom 27. Februar 2018 (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27.02.2018, Az. BVerwG 7 C 30.17 und BVerwG 7 C 26.16) hat das Bundes­verwaltungs­gericht die Behörden in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen dazu verpflichtet, schärfere Luft­reinhalte­pläne umzusetzen und Fahrverbote für Autos und Lastwagen mit hohem Stickoxid auszusprechen.

Durch Fahrverbote sollen die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte für Feinstaub und Stickoxid nicht überschritten werden. Eindeutig bewiesen ist, dass die hohe Belastung der Innen­städte mit Feinstaub und Stickoxiden auf die Diesel­motoren der Lastwagen und PKWs zurückzuführen ist. Das Bundes­imissions­schutz­gesetz sieht für die Über­schreitung von Schadstoffs­grenzwerten in der Luft Maßnahmen vor. Die zukünftigen Luft­reinhalte­pläne der Behörden werden nach dem Urteil des Bundes­verwaltungs­gerichts sicherlich Fahrverbote umfassen.

Welche Städte sind außer Stuttgart und Düsseldorf von einem Fahrverbot betroffen?

Nun steht fest, dass überall dort Fahrverbote verordnet werden, wo die Stickoxid­konzentration in der Luft die gesetzlich festgelegten Grenzwerte für Schadstoffe über­schreitet. Einer Studie des Umwelt­bundes­amtes zufolge, hat die Auswertung der Mess­ergebnisse der Luft­belastung mit Stickoxiden ergeben, dass in 37 deutschen Städten der Grenzwert von 40 Mikrogramm je Kubikmeter Luft überschritten wird (Ergebnisse für das Jahr 2017). Fahrverbote müssen deshalb in folgenden Städten erlassen werden: München, Stuttgart, Köln, Reutlingen, Hamburg, Düsseldorf, Kiel, Heilbronn, Darmstadt, Wiesbaden.

Weitere Städte, in denen ein Fahrverbot erlassen werden könnten, sind: Berlin, Freiburg im Breisgau, Oberhausen, Oldenburg (Oldb), Wuppertal, Hagen, Mainz, Tübingen, Frankfurt am Main, Aachen, Gelsenkirchen, Leverkusen, Limburg a.d. Lahn, Mannheim, Augsburg, Hannover, Ludwigshafen am Rhein, Osnabrück, Halle, Leonberg, Nürnberg, Gießen, Essen, Regensburg.

Welcher Bereich in den Städten wäre für Diesel Autos gesperrt?

Fest steht bisher nicht, ob die gesamte betroffene Umweltzone für Diesel Autos gesperrt wird oder ob sich die Maßnahmen auf einzelne Straßen und kleinere Bereiche der Städte beschränken. In Städten hingegen, wo der Grenzwert der Belastung mit Stickoxiden knapp überschritten wird und gleich­zeitig ein Rückgang der Belastung zu verbuchen ist, sollte ein Fahrverbot nicht erforderlich sein.

Ab wann gelten die Fahrverbote?

Als erste Stadt hat Hamburg Fahrverbote erteilt und sperrte einen 600 m langen Abschnitt einer Straße für alle Diesel Motoren unterhalb der Euro 6 Plaketten. Trotz sperre gilt eine Ausnahme für Anlieger. Das Bundes­verwaltungs­gericht jedoch hält strecken­bezogene Fahrverbote für Anlieger für angemessen und verhältnismäßig.

In der Urteils­begründung dazu heißt es, niemand habe ein Recht darauf, mit seinem Auto bis vors Haus fahren zu dürfen. Nachdem Urteil des Bundes­verwaltungs­gerichtes ist damit zu rechnen, dass die Deutsche Umwelthilfe die Voll­streckung gegen Düsseldorf und Stuttgart betreiben wird, damit diese die Luft­reinhalte­pläne verschärfen. Fahrverbote in diesen Städten stehen unmittelbar bevor. Der neue Luft­reinhalte­plan in Düsseldorf soll zum 1. Juli 2018 in Kraft treten. Ziel sei die Einhaltung der Grenzwerte durch geeignete staatliche Maßnahmen.

Sind Ausnahmen von Umwelt-Fahrverboten zulässig?

Trotz Errichtung umwelt­freundlicher Sperrzonen für umwelt­schädliche Autos, sind einige Ausnahmen von dieser Regel zugelassen. Kraft­fahrzeuge zum Transport schwer­behinderter Menschen, Maschinen, Ersatz­fahrzeuge und Oldtimer sind von dem Fahrverbot in Umweltzonen ausgenommen.

Zugelassen sind auch Ausnahmen für anliegende Gewerbe­treibende, wenn das Verbot eine unzumutbare Belastung mit sich bringt. Die Ausnahme­nutzung der Umweltzone mit einem Diesel Fahrzeug, muss vom betroffenen Gewerbe­treibenden jedoch auf Antrag bei der Behörde erfolgen. Umwelt­verbots­zonen werden für Euro 5 Autos erst ab September 2019 gelten. Euro 6 Autos werden ab September 2021 erfasst werden.

Verstoß gegen Fahrverbot? Was droht mir?

Bei einem Verstoß gegen ein Fahrverbot droht ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro. Wenn die Bußgeld­behörde oder der Richter der Auffassung sind, dass sie vorsätzlich gehandelt haben, d.h. bewusst gegen das Fahrverbot verstoßen haben, dann droht ein Bußgeld in Höhe von 160 Euro.

Woran erkennt man ein Fahrverbot in einer Umweltzone?

Fahrverbote in Umweltzonen werden durch die Schilder „Verbot für Kraftwagen“ und „Umweltzonen“ kenntlich gemacht.

FAQs rund um die Themen Diesel-Fahrverbote und Abgas­skandal finden Sie auf unserer FAQ-Seite

Lassen Sie Ihren Fall überprüfen

Wir als Verbraucher­schützer können Ihnen helfen, wenn Ihr Auto vom Abgas­skandal betroffen ist!

Im telefonischen kostenlosen Erst­gespräch können wir Ihnen das beste Vorgehen erklären – ohne Kosten­risiko für Sie!

Sie erreichen uns telefonisch unter der 0221 84567157 oder über unser Kontaktformular

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#5534

URL dieses Artikels: https://www.dawr/d5534
 für RechtsanwälteEin Kanzleiprofil beim DAWR kann auch Ihnen helfen!