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Internetrecht und Urheberrecht | 25.02.2015

Reformvorhaben

Bundesregierung plant Gesetz für öffentliches WLAN

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Wolfgang Eckes

Betreiber von öffentlichen WLANs sollen nicht mehr als Störer haften.

Laut Presseberichten plant die Bundesregierung ein Gesetzesvorhaben, das den Betrieb öffentlicher WLANs erleichtern soll. Öffentliche WLANS sind in Deutschland - anders als in vielen anderen Ländern - kaum verbreitet. Grund dafür ist unter anderem die in Deutschland sehr weitreichende Störerhaftung, wonach WLAN-Betreiber für Urheberrechtsverletzungen der Internetnutzer haften können.

Reform des Telemediengesetzes

Die Angst vor kostenträchtigen Abmahnungen im Fall von Urheberrechtsverletzungen (z.B. Filesharing von Filmen oder Musik) über den Internetanschluss hält Privatpersonen bislang weitgehend davon ab, ihr WLAN öffentlich zur Verfügung zu stellen. Dies soll ein Gesetzesvorhaben ändern. Geplant ist unter anderem eine Reform des § 8 Telemediengesetz.

WLAN-Zugang erst nach Anmeldung unter Namensangabe?

Allerdings ist nach Berichten des Magazins Spiegel geplant, dass die Haftung von Betreibern von Internet-Hotspots für Rechtsverstöße Dritter nur für den Fall ausgeschlossen werden soll, dass die Betreiber „zumutbare Maßnahmen ergreifen, um einen Missbrauch des Hotspots verhindern. So soll der Zugang möglicherweise nur durch Anmeldung zum verschlüsselten Hotspot erfolgen.

Möglicherweise soll der noch nicht in der Endversion vorliegende Gesetzesentwurf sogar vorsehen, dass private Hotspot-Betreiber die Namen der Nutzer ihres Internetzugangs kennen müssen.

So ganz offen soll der Zugang zum Internet also wohl auch in Zukunft nicht gestaltet werden. Die bereits vorhandenen Freifunk-Initiativen verstehen unter offenem WLAN etwas anderes - und ganz sicher nicht die Kontrolle der Namen der Internetnutzer (vgl. Schwierige Rechtslage: Freifunker wollen offenes WLAN für Berlin schaffen).

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