Werbeanzeige in Broschüre „Bürger-Information“
Der AB-Verlag stellt zurzeit an Gewerbetreibende und Freiberufler Rechnungen wegen einer geschalteten Werbeanzeige für ein Projekt namens „Bürger-Information“. Hintergrund dessen soll der Abschluss eines Anzeigenvertrags sein. Ein solcher kommt nach Ansicht des AB-Verlags zustande, wenn das mit „Anzeigenvertrag“ überschriebene Formular unterschrieben wird. Die Schaltung einer Werbeanzeige in der Broschüre „Bürger-Information“ ist mit erheblichen Kosten verbunden. Zudem ist die Werbewirksamkeit der Broschüre zweifelhaft.
Anwaltliche Hilfe
Wer eine Rechnung wegen eines angeblich dem AB-Verlag erteilten Anzeigenauftrags für die Borschüre „Bürger-Information“ erhalten hat, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern sich am besten zuerst an einen Anwalt wenden.
Lesen Sie unseren Hauptbeitrag zum AB-Verlag.
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