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Vertragsrecht | 21.08.2017

Branchen­buch­abzocke

„Bürger-Information“: Rechnung des AB-Verlags wegen Werbe­anzeige

AB-Verlag stellt Rechnung wegen einer Werbe­anzeige in „Bürger-Information“

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Robert Binder

Um an Anzeigen­kunden zu gelangen, verschickt der AB-Verlag ein mit „Anzeigen­vertrag“ überschriebenes Formular an potentielle Kunden oder lässt dieses über Außend­ienstm­itarbeiter verteilen.

Werbeanzeige in Broschüre „Bürger-Information“

Der AB-Verlag stellt zurzeit an Gewerbe­treibende und Frei­berufler Rechnungen wegen einer geschalteten Werbe­anzeige für ein Projekt namens „Bürger-Information“. Hintergrund dessen soll der Abschluss eines Anzeigen­vertrags sein. Ein solcher kommt nach Ansicht des AB-Verlags zustande, wenn das mit „Anzeigen­vertrag“ überschriebene Formular unter­schrieben wird. Die Schaltung einer Werbe­anzeige in der Broschüre „Bürger-Information“ ist mit erheblichen Kosten verbunden. Zudem ist die Werbe­wirksamkeit der Broschüre zweifelhaft.

Anwaltliche Hilfe

Wer eine Rechnung wegen eines angeblich dem AB-Verlag erteilten Anzeigen­auftrags für die Borschüre „Bürger-Information“ erhalten hat, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern sich am besten zuerst an einen Anwalt wenden.

Lesen Sie unseren Haupt­beitrag zum AB-Verlag.

Gern vertreten wir Ihre Rechte zum Pauschalpreis, wenn Sie sich gegen die Firma wehren möchten.

Gern beantworten wir Ihre Fragen unter Tel.: (030) 31 00 44 00

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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