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Vertragsrecht | 27.07.2017

Branchenbuchabzocke

„Bürger-Info-Serie“: Vorsicht vor Wera Medienservice SRL

Anzeigenauftrag mit Gesamtkosten von über 4.700 Euro.

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Robert Binder

Die Wera Medienservice SRL geht mit einem Werbeprogramm namens „Bürger-Info-Serie“ auf Kundenfang. Dabei handelt es sich um eine Werbebroschüre, in der Gewerbetreibende und Freiberufler Anzeigen schalten können.

Trotz des deutschen Namens befindet sich der Sitz des Unternehmens im Ausland und ist unter folgender Adresse zu finden:

Wera Medienservice SRL

Apt. 3

Strada Johannes Honterus 37

551124 Medias, Rumänien

Ein Geschäftsführer wird nicht benannt.

In der rumänischen Stadt Medias tummeln sich noch weitere Unternehmen, die mit einer Bürgerbroschüre auf Kundenfang gehen. So befindet sich dort der Sitz der Hansa Marketing SRL und der Regio Marketing SRL, die mit fast identischen Methoden versuchen, Gewerbetreibende und Freiberufler zur Erteilung eines Anzeigenauftrags zu bewegen.

Anzeigenauftrag in Sachen „Bürger-Info-Serie“ mit erheblichen Kosten verbunden

Ein Anzeigenauftrag mit der Wera Medienservice SRL ist mit erheblichen Kosten verbunden. Zwar kostet ein Anzeigenfeld in der Bürger-Info-Serie „nur“ 399 Euro. Daneben werden aber noch eine Farbpauschale in Höhe von 169,00 Euro, eine Satzpauschale in Höhe von 189 Euro und eine Versandpauschale in Höhe von 29 Euro fällig. Zudem können auch mehrere Anzeigenfelder geschaltet werden, was den Anzeigenpreis entsprechend der Anzahl der Felder erhöht. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass der Anzeigenvertrag eine Laufzeit von zwei Jahren hat und in dieser Zeit sech kostenpflichtige Auflagen anstehen. Für jede dieser sechs Auflagen wird der Anzeigenpreis sowie die Farb-, Satz- und Versandpauschale fällig. Allein für ein bestelltes Anzeigenfeld sind das Gesamtkosten von über 4.700 Euro. Hinzu kommt, dass sich der Anzeigenvertrag um jeweils ein Jahr verlängert, sollte er nicht drei Monate vor Ende des Vertragsablaufs schriftlich gekündigt werden.

Zweifelhafte Werbewirksamkeit der Bürger-Info-Serie

Inhalt des Anzeigenauftrags ist die Verteilung des Werbeobjekts „Bürger-Info-Serie“ an Haushalte innerhalb eines bestimmten Verteilungsgebiets per Postwurfsendung durch die Deutsche Post AG. Jedoch kann sich der Betroffene nicht sicher sein, dass die Bürger-Info-Serie tatsächlich verteilt wird und wenn ja, wo und für wie lange sie ausliegt. Zudem liegt die Auflagenstärke nur bei 1.000 Stück. Angesichts der Größe des Verteilungsgebiets ist dies verschwindend gering. Denn das Verteilungsgebiet wird lediglich durch die erste Ziffer einer Postleitzone bestimmt. Die Werbewirksamkeit der Bürger-Info-Serie kann daher durchaus bezweifelt werden. Denn diese erreicht die zu bewerbenden Kunden unter Umständen gar nicht.

Gewährtes Rücktrittsrecht quasi wertlos

Das von der Wera Medienservice SRL großzügig gewährte 14-tägige Rücktrittsrecht vom Anzeigenauftrag ist praktisch wertlos. Denn die Betroffenen erfahren regelmäßig erst nach Ablauf der Widerrufsfrist von dem Anzeigenauftrag für die Bürger-Info-Serie, da die Wera Medienservice SRL die Rechnung erst nach Ablauf der 14 Tage stellt.

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