Die Regio Marketing SRL gibt folgende deutsche Anschrift an:
Regio Marketing SRL
Business Tower
Seligstädter Straße 107
63073 Offenbach
Der Hauptsitz des Unternehmens befindet sich aber im Ausland und ist unter folgender Adresse zu finden:
Regio Marketing SRL
Apt. 4 BL. 77
6 Strada Calugareni
551124 Medias, Rumänien
Ein Geschäftsführer wird nicht benannt.
Rechnung aufgrund Anzeigenauftrags
In der Regel erfährt ein Betroffener mit Rechnungsstellung, dass er unbeabsichtigt der Regio Marketing SRL einen Anzeigenauftrag erteilt hat. Dieser schlägt mit Kosten von 1.185,00 Euro zu Buche. Der Rechnungsbetrag setzt sich aus dem Anzeigenpreis sowie der Farb-, Satz- und Versandpauschale zusammen. Was viele zudem übersehen: Der Auftrag beinhaltet innerhalb seiner einjährigen Vertragslaufzeit drei kostenpflichtige Auflagen des Werbeträgers. Für jede dieser Auflagen fällt der in Rechnung gestellte Betrag an. Darüber hinaus verlängert sich der Vertrag für je ein weiteres Jahr, sollte er nicht fristgerecht gekündigt werden. Auf den Betroffenen können daher hohe Kosten zu kommen.
Werbewirksamkeit des Bürger-Info-Folders zweifelhaft
Inhalt des Anzeigenauftrags ist die Verteilung des Bürger-Info-Folders „Energie-Umweltschutz-Gesundheit“ an Haushalte innerhalb eines nicht bezeichneten Verteilungsgebiets per Postwurfsendung. Die Verteilung soll durch die Deutsche Post AG erfolgen. Jedoch kann sich der Betroffene nicht sicher sein, dass der Bürger-Info-Folder tatsächlich verteilt wird und wenn ja, wo und für wie lange er ausliegt. Daraus wird ersichtlich, dass die Werbewirksamkeit des Werbeträgers mehr als zweifelhaft ist. Denn dieser erreicht die zu bewerbenden Kunden unter Umständen gar nicht.
Rücktrittsrecht der Regio Marketing SRL ist wertlos
Die Regio Marketing SRL gewährt zwar großzügig ein 14-tägiges Rücktrittsrecht vom Anzeigenauftrag. Wer daher innerhalb von 14 Tagen ab Anzeigenauftrag gegenüber der Regio Marketing SRL den Rücktritt erklärt, hat keine Rechnungsstellung zu befürchten. Die Sache hat aber einen Haken: Die Betroffenen erfahren in der Regel erst nach der Rechnungsstellung von dem Anzeigenauftrag für den Bürger-Info-Folder. Denn die Rechnung wird regelmäßig erst weit nach Ablauf der 14 Tage gestellt. Das Rücktrittsrecht ist damit faktisch wertlos.
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