Wer sich weigert die Forderung des Vogel Medien Verlags wegen eines angeblich beauftragten Eintrags im Internetverzeichnis regionale-auskunft.com zu begleichen, dem droht das Unternehmen mit dem Erlass eines Mahnbescheids. Zur Abwendung dieser Maßnahmen verlangt der Vogel Medien Verlag die Begleichung der offenen Forderung innerhalb von sieben Tagen. Um zusätzlich den Druck auf den vermeintlichen Schuldner zu erhöhen, wird zudem ein Muster des Antrags aus Erlass eines Mahnbescheids beigelegt.
Anwaltliche Hilfe
Wer ein Schreiben von der Vogel MedienVerlag SRL wegen eines ungewollten, kostenpflichtigen Eintrags für das Branchenbuch www.regionale-auskunft.com erhalten hat, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern sich zuerst an einen Anwalt wenden.
Lesen Sie hier unseren Hauptbeitrag zum Vogel Medien Verlag.
Gern vertreten wir Ihre Rechte zum Pauschalpreis, wenn Sie sich gegen einen dubiosen Branchenbuchanbieter wehren möchten.
Gern beantworten wir Ihre Fragen unter Tel.: (030) 31 00 44 00