Sie verlangt von dem Verlag, den Schriftverkehr ausschließlich über ihre Rechtsanwälte abzuwickeln. Da sich der Verlag nicht an diese Bitte hielt, erhob sie Unterlassungsklage vor dem Landgericht Hannover. Das Gericht gab der Klage in erster Instanz statt.
Das Landgericht gab Bettina Wulff Recht und verurteilte den Heinrich Bauer Verlag zur Unterlassung. Es handele sich bei den direkten Anschreiben gegen den ausdrücklichen Willen Wulffs um einen Verstoß gegen ihr Allgemeines Persönlichkeitsrecht: „Jeder Inhaber eines Briefkastens könne ausdrücklich darauf hinweisen, dass er persönlich in bestimmten Angelegenheiten nicht behelligt werden wolle.“
Persönlichkeitsrechtsverletzung durch direkte Anschreiben
„Dies sei nicht nur durch Anbringen von Aufklebern an dem Briefkasten, sondern auch dadurch möglich, dass darauf hingewiesen werde, die Korrespondenz über den eingeschalteten Rechtsanwalt führen zu wollen.“ Ein schutzwürdiges Interesse des Bauer Verlags, Frau Wulff unter Umgehung ihrer Anwälte direkt anzuschreiben, konnte das Gericht hingegen nicht erkennen, da die presserechtlichen Angelegenheiten, um die es ging, auch genausogut mit ihren Anwälten hätten erörtert werden können.
Das Verfahren geht nun vor dem dem Oberlandesgericht Celle in die zweite Runde, nachdem der Heinrich Bauer Verlag gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung eingelegt hat. Termin zur mündlichen Verhandlung ist am 28.04.2015.
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