Als er sich in das Online-Banking-Portal seiner Hausbank einloggte, wurde er um die Erneuerung seiner Sicherheitsinformationen gebeten. Hierzu soll er eine TAN eingeben, die er durch klicken auf eine gesonderte Schaltfläche per SMS erhalten würde. Der Verbraucher klickte auf die Schaltfläche, erhielt die TAN und gab diese ein. Als er anschließend seien Kontostatus einsah, stellte er fest, dass er angeblich durch die TAN-Eingabe 2.100 Euro überweisen habe
Schadensersatzforderung wegen nicht autorisierter Zahlung
Er wandte sich deshalb an Herrn Rechtsanwalt. Dieser Kaufmann forderte von der Bank für den Schadensersatz wegen nicht autorisierter Zahlung. Er machte geltend, dass das Portal bzw. die TAN-Eingabe durch einen Dritten manipuliert worden sei. Dies habe der Verbraucher nicht erkennen können. Hiergegen wandte sich die Bank.
Bank plädiert auf grobe Fahrlässigkeit
Sie bestätigte zwar die Manipulation, warf dem Verbraucher aber grobe Fahrlässigkeit vor. Er hätte erkennen müssen, dass der Vorgang der TAN Eingabe manipuliert war. Ferner habe er sein Computer nicht ausreichend gesichert. Die Bank müsse daher nicht haften.
Bank muss haften
Die Bank war im Prozess nicht in der Lage ihre Auffassung zu untermauern oder zu beweisen. Das Gericht folgte letztlich Herrn Rechtsanwalts Kaufmanns Ansicht. Er gewann den Prozess.
Sind Sie auch Opfer von betrügerischen Zahlungsvorgängen geworden?
Herr Rechtsanwalt Kaufmann steht Ihnen als ausgewiesener Fachmann auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts in solchen Fällen gerne unter den unten angegeben Kontaktdaten mit Rat und Tat zur Seite.