Vor der Finanzkrise haben Sparkassen massenhaft hochriskante Geschäfte mit gebrauchten Lebensversicherungen gefördert. Die Sparkassen profitierten von dieser Vermittlung durch Provisionen bis zu 17 %.
Mit Beschluss vom 07.09.2016 hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main die Berufung gegen das Urteils des LG Frankfurt am Main gegen die Frankfurter Sparkasse zurückgewiesen.
Frankfurter Sparkasse muss Schadensersatz zahlen
Die Frankfurter Sparkasse wurde mit Urteil vom 23.03.2016 durch das Landgericht zu Schadensersatz und Rückabwicklung wegen des Verkaufs eines hochriskanten geschlossenen britischen Lebensversicherungsfonds verurteilt.
Kläger wollten awegen fehlerhafter Beratung
Den Rechtsstreitigkeiten lag die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs der Klägerin zugrunde, welche sich auf eine unzureichende Beratung und eine fehlerhafte Aufklärung seitens der Sparkasse berief.
Das Landgericht Frankfurt bestätigte, dass durch die Frankfurters Sparkasse keine ordnungsgemäße Aufklärung über die mit einer Beteiligung an einem geschlossenen britischen Lebensversicherungsfonds einhergehenden Risiken und Nachteile erfolgt ist. Vielmehr wurde die Klägerin nur über das anfallende Agio als Provision aufgeklärt. Tatsächlich profitierte die Sparkasse aber von weiteren Provisionen, über die die Klägerin nicht aufgeklärt wurde und daher auch nicht kannte.
OLG Frankfurt am Main teilte die Ansicht des Landgerichts
Das OLG Frankfurt am Main teilte die Ansicht des Landgerichts und wies die Berufung gem. § 522 ZPO einstimmig und ohne mündliche Verhandlung zurück. Die Berufung habe keine Aussicht auf Erfolg, da das Urteil des LG Frankfurt am Main weder auf einer Rechtsverletzung beruhe noch eine andere Entscheidung zu rechtfertigen wäre. Auch stellte der Senat klar, dass es bei der Frage der positiven Kenntnis oder grob fahrlässigen Unkenntnis auf die Sicht eines durchschnittlichen Anlegers ankommt und nicht diejenige eines Bankberaters.
Klagen wegen fehlerhafter Aufklärung sind erfolgsversprechend
Geschädigte und fehlerhaft beratene Anleger profitieren durch diesen Beschluss des Oberlandesgerichts. Ihre Position wird gestärkt, da in den Gerichtsverfahren häufig entscheidend ist, ob und inwieweit dem Anleger Nachfragepflichten erwachsen.
Eine Geltendmachung bestehender Ansprüche aufgrund fehlerhafter Anlagenberatung gegen Banken und Sparkassen ist damit erfolgversprechend.
Anleger sollten sich anwaltlich beraten lassen
Anlegern von geschlossenen Lebensversicherungsfonds ist daher zu raten, bezüglich mögliche bestehender Ansprüche, Rechtsberatung bei einem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt zu suchen.
MPH Legal Services – RA Dr. Martin Heinzelmann, LL.M. (Rechtsanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht) – vertritt bundesweit Kunden geschädigte Kapitalanleger und Darlehensnehmer.