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Versicherungsrecht | 01.12.2017

Berufs­unfähigkeits­rente

Berufs­unfähigkeits­rente: Continentale LV AG zu BU-Rente verurteilt

Außer­gerichtliches Gutachten widerlegt

Mit rechts­kräftigem Urteil des Land­gerichts Münster wurde die Continentale Lebens­versicherung AG im Jahre 2017 rückwirkend zur Zahlung der durch uns für unseren Mandanten ein­geklagten Berufs­unfähigkeits­rente verurteilt.

Im vorliegenden Rechtsstreit hatte die Continentale Lebens­versicherung AG außer­gerichtlich ein Gutachten zur Frage der Berufs­unfähigkeit bei Herrn Dr. med. Robert Karwasz eingeholt. Dieser kam in seinem Gutachten zu dem Ergebnis, dass bei unserem Mandanten keine Berufs­unfähigkeit vorläge. Insoweit heißt es in dessen Gutachten im Ergebnis unter anderem: „Der Untersuchte ist zweifelsfrei in der Lage, die bisher ausgeübte Tätigkeit im Umfang von 8 Stunden auszuführen.“

Pychiatrisches Sachverständigengutachten durch Gericht angeordnet

Nach der Ablehnung der Berufs­unfähigkeits­rente hatten wir Klage eingereicht und die Einholung eines Sachverständigengutachtens durch das Gericht beantragt. Dem ist das Gericht gefolgt und hat ein psychiatrisches Sachverständigengutachten eingeholt.

Sachverständiger: Aufgrund Depression zu 50 % verminderte Berufsausübung

Der gerichtliche Sachverständige kam zu dem Ergebnis, dass unser Mandant aufgrund einer mittel­gradigen Depression zu mehr als 50 % nicht mehr in der Lage ist, seine Berufs­tätigkeit auszuüben und mithin berufsunfähig ist.

Continentale Lebensversicherung AG unterliegt im Rechtsstreit

Dementsprechend wurde die Continentale Lebens­versicherung AG zur Zahlung der Berufs­unfähigkeits­rente verurteilt. Die Continentale Lebens­versicherung AG wurde hierbei auch verurteilt, die Kosten des Rechts­streits zu 100 % zu tragen.

Insoweit heißt es auszugsweise in dem ergangenen Urteil:

Der Kläger hat Anspruch auf die begehrten Versicherungs­leistungen (Renten­zahlung und Beitrags­freistellung) gegen die Beklagte aus der bei dieser bestehenden Berufs­unfähigkeits­versicherung. Denn nach dem Ergebnis der Beweis­aufnahme steht zur Überzeugung der Kammer fest, dass der Kläger… zu mehr als 50 % nicht mehr in der Lage gewesen ist, seine Tätigkeit… auszuüben und dass dieser Zustand für die Dauer von sechs Monaten ununterbrochen bestanden hat.

Die Continentale Lebens­versicherung AG hat keine Berufung gegen das Urteil eingelegt, welches entsprechend rechts­kräftig geworden ist.

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