Augenmerk nicht nur auf VW
Rechtsanwalt Prof. Dr. Marco Rogert: „Wir haben von Anfang an unser Augenmerk darauf gerichtet, nicht nur gegen die Machenschaften der Volkswagen AG und ihrer Tochterunternehmen sondern auch gegen die ähnlichen Tricksereien der Wettbewerber vorzugehen. Nicht umsonst haben wir unsere Anlaufstelle im Internet neutral http://www.auto-Rückabwicklung.de genannt. Wir haben von Anfang an darauf hingewiesen, dass auch viele andere Fahrzeuge anderer Marken vom Abgasskandal betroffen sind.
Auch Fahrzeuge der Marke Mercedes-Benz betroffen
Dazu gehören nach unserer Überzeugung auch sehr viele Fahrzeuge der Marke Mercedes-Benz, die mit einem sogenannten Thermofenster operieren. Nur innerhalb dieses Temperaturrahmens läuft die Abgasreinigung gemäß den gesetzlichen Vorschriften. Dieser Rahmen ist passgenau so gewählt, dass der für die Abgastests auf dem Prüfstand gesetzlich vorgeschriebene Temperaturrahmen in jedem Falle “sauber„ durchlaufen wird. Da diese Abschaltungseinrichtung bei der Beantragung der EU-Typgenehmigung nicht offenbart und begründet wurde, ist sie illegal. Sie fällt auch unter keine der gesetzlichen Ausnahmen, da sie beispielsweise nicht dem Motorenschutz dient.“ Prof. Dr. Rogert weist darauf hin, dass bereits mehr als ein Dutzend entsprechender Verfahren bei den Landgerichten anhängig sei. Das erste gerichtliche Verfahren wurde bereits am 06.03.2017 vor dem Landgericht Münster (Az: 4 O 68/17) eingeleitet.
Erste Erfolge und rechtskräftige Urteile im VW Abgasskandal
Rechtsanwalt Tobias Ulbrich führt dazu weiter aus: „Es zeigt sich wieder einmal, dass nicht diejenigen, die in den Medien am lautesten auftreten, am schnellsten und erfolgreichsten sind. Es sind eben nicht die “US-Staranwälte„ Hausfeld, die Kollegen Baum & Reiter oder die Kollegen Jordan Fuhr Meyer, die bundesweit als erste gegen Volkswagen aus Delikt gewinnen, die in NRW als erste gegen Vertragshändler gewinnen, die als erste aus Urteilen vollstrecken, die als erste rechtskräftige Urteile vorweisen können und in deren Fällen die Gegner eine Berufung zurücknehmen - in all diesen Fällen waren wir es, die diese Erfolge feiern konnten. Unsere Mandanten haben in mehreren Fällen schon ihr Geld auf dem Konto. Es erinnert an die alte Waschmittelwerbung: Während in Villabajo noch gewaschen wird, kann man in Villariba schon feiern gehen.“