Aufgrund einer Besonderheit im Verbraucherdarlehensrecht erhält der Darlehensnehmer bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung im Darlehensvertrag von der Bank seinen gesamten Beteiligungsaufwand ersetzt.
Beispiel
- Ein Darlehensnehmer hat sich mit 60.000 Euro an dem XY- Fonds beteiligt.
- 20.000 Euro hat er aus Eigenmitteln geleistet;
- 40.000 Euro hat er über Kredit finanziert;
- 50.000 Euro hat er bis zur vollständigen Tilgung des Kredites an die Bank gezahlt.
- 5.000 Euro hat er Ausschüttungen erhalten.
Rechtsfolge: Der Verbraucher erhält von der Bank 65.000 Euro zurück
- 50.000 Euro an die Bank gezahlte Darlehensraten
- 20.000 Euro Eigenanteil
abzüglich 5.000 Euro erhaltene Ausschüttungen
Dies gilt selbst dann, wenn
- nur ein Teil des Beteiligungskapitals darlehensfinanziert ist;
- das Darlehen bereits vollständig getilgt ist;
- Fonds bereits aufgelöst oder insolvent ist;
Rechtsanwalt Balthasar hat auf diese Weise bereits für eine Vielzahl von Zeichnern sich ungünstig entwickelnder Fonds über den Weg des Widerrufs des Darlehensvertrages die vollständige Kompensation des Beteiligungsaufwandes erreicht.
Achtung Frist
Aufgrund einer am 21. März 2016 in Kraft tretenden Gesetzesänderung wird diese Möglichkeit nur noch mit einer dann geltenden Übergangsfrist von drei Monaten gegeben sein. In dieser Zeit muss ein Fondszeichner, welcher seine Rechte aus der Kreditfinanzierung wahren will, gegenüber der darlehensgebenden Bank zumindest den Widerruf der Finanzierung erklärt und sinnvoller Weise auch dargelegt haben, dass und warum Darlehensvertrag und hiermit finanzierte Beteiligung ein verbundenes Geschäft bilden.