wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche

Arbeitsrecht | 23.07.2018

Beitrags­pflicht zur SOKA-Bau

Bau­maschinen-Werkstatt gegen SOKA-Bau: Keine Beitrags­pflicht zur Soka-Bau für gelegentliche Bau­tätigkeiten

Für Betriebe mit „Sowohl-als-auch“ Tätigk­eiten lohnt sich juristischer Widerstand gegen die Forderungen

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Dr. Peter Meides

Die Sozialkasse des Baugewerbes fordert nicht nur von klassischen Bau­unternehmen Beiträge. Von der SOKA-Bau hören oft auch Betriebe, die nur zu einem Teil oder gelegentlich bauge­werbliche Arbeiten ausführen, oder die Bauarbeiten nur als Voraussetzung für ihre eigentliche Tätigkeit oder zu inner­betrieblichen Zwecken ausführen.

Bagger-Einsätze bei Bedarf – Betriebsabteilung Baggerarbeiten?

Das zeigt auch der Fall eines auf Nutz­fahrzeuge und Bau­maschinen spezialisierten Kfz-Meister­betriebs, der zusätzlich eine Tankstelle betrieb und Transporte sowie Container-Dienste anbot.

Außerdem wurden bei Bedarf Bau­tätigkeiten übernommen oder Bau­maschinen vermietet, wenn ein Bau­unternehmen oder die Stadt­verwaltung einen Radlader oder Kran mit Bedienungs­personal benötigten oder Bagger­arbeiten durchzuführen waren. Dann wurden beispiels­weise Straßen­gräben ausgebaggert, Straßen­laternen aufgestellt, Baumwurzeln beseitigt oder Bohr­arbeiten durch­geführt. Auch auf dem Friedhof und im Winter­dienst half die Werkstatt mit ihren Baggern und Fahrzeugen aus.

Gelegentliche Bagger-Einsätze rief Sozialkasse auf den Plan

Zunächst fand ein „Betriebs­besuch“ durch einen SOKA-Bau-Mitarbeiter statt. Später folgte ein Beitrags­bescheid: Mehr als 105.000 Euro wollte die tarifliche Sozialkasse von dem Unternehmen haben, als Nachzahlung der Beiträge.

Der Kfz-Meister­betrieb hielt mit Zahlen zur Arbeitszeit dagegen: Der größte Teil der Arbeits­stunden entfiel auf Arbeiten in der Werkstatt sowie auf Transporte. Er sah sich nicht als bau­gewerbliches Unternehmen auch nicht die behauptete Betriebs­abteilung Bagger­arbeiten, und lehnte die Zahlung der Beiträge ab.

Die SOKA-Bau klagte ihre Forderung vor Gericht ein. Das Verfahren zog sich über mehrere Jahre hin. Erst wurde vor dem Arbeits­gericht Wiesbaden verhandelt, dann erfolgte eine Berufung vor dem Hessische Landes­arbeits­gericht in Frankfurt am Main. Gleich­zeitig stockte die SOKA-Bau ihre Forderung an den Betrieb um annähernd 150.000 Euro auf.

LAG verneint selbständige Betriebsabteilung für Bautätigkeiten

Die Richter am Landes­arbeits­gericht gaben jedoch dem beklagten Betrieb recht: Die SOKA-Bau könne von dem Betrieb nicht die Zahlung von Beiträgen für die betreffenden Jahre verlangen.

Ausschlaggebend war: Weder wurde die Mehrheit der Arbeitszeit im Betrieb mit baulichen Tätigk­eiten verbracht, noch gab es eine selbständige Betriebs­abteilung Bagger­arbeiten. Die auf den Baustellen eingesetzten Arbeit­nehmer waren daneben auch mit anderen Arbeiten wie etwa Wartungs­arbeiten an Bau­maschinen befasst. Außerdem gab es keinen Vorarbeiter oder Polier, der beispiels­weise speziell die Bagger­arbeiten oder die mit dem Aufstellen der Straßen­laternen beschäftigten Arbeiter angeleitet hätte. Sie waren direkt dem Geschäfts­führer des Betriebs unterstellt.

SOKA-Beitragsforderung lassen sich nicht nach „Schema F“ abwehren

Solche Details können wichtig werden, wenn ein Betrieb mit gemischter Tätigkeit sich gegen Beitrags­forderungen der SOKA-Bau zur Wehr setzt. Wird vor Gericht fest­gestellt, dass eine eigene Betriebs­abteilung speziell für gewerbliche Bauarbeiten existiert, kann für die Arbeit­nehmer dieser Betriebs­abteilung eine Beitrags­pflicht bestehen. Genau das war in dem beschriebenen Fall jedoch nicht gegeben.

Beitrags­forderungen der Sozialkasse lassen sich nicht nach „Schema F“ abwehren. Die Besonderheiten des konkreten Falls, der betroffene Betrieb, seine Arbeit­nehmer­struktur und die ausgeführten Tätigk­eiten müssen genau analysiert werden. Nur so können Schwächen in der Argumentation der SOKA-Bau ausfindig gemacht und Gegen­argumente untermauert werden.

Auf die Betriebsorganisation kommt es an

In diesem Fall war letztlich die Betriebs­organisation entscheidend für den Erfolg. In anderen Fällen haben sich die Qualifikation der Mitarbeiter oder sogar die Einrichtung der Werkstatt als wichtige Aspekte erwiesen. Die Rechtslage rund um die tariflichen Sozial­kassen ist sehr komplex. Worauf es konkret ankommt, kann man nur wissen, wer sich umfassend und über Jahre hinweg mit den Rechts­fragen rund um die SOKA-Bau beschäftigt.

Ein Fachbeitrag von

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0
       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#5620

URL dieses Artikels: https://www.dawr/d5620
 für RechtsanwälteEin Kanzleiprofil beim DAWR kann auch Ihnen helfen!