Viele Grundstückseigentümer mussten die Erfahrung machen, dass nicht nur erhebliche Beeinträchtigungen, sondern auch erhebliche Schäden entstehen können, wenn auf benachbarten Grundstücken gebaut wird.
Der Klassiker: Beschädigungen von Wurzeln
In diesem Beitrag möchte ich mich insoweit auf Schäden an bereits bestehender Bepflanzung konzentrieren.
Der klassische Fall ist der, dass auf dem Nachbargrundstück ein Bagger zum Einsatz kommt und dieser das Wurzelwerk Ihrer Pflanzen, insbesondere Bäume beschädigt, welches sich im Erdreich des Nachbargrundstücks befindet.
Die Rechtslage hierzu wird sehr gut in einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 23.06.1993, Aktenzeichen 13 U 274/92 dargestellt.
Darin heißt es unter anderem:
Der Beklagte könnte allerdings dann das Eigentum des Klägers an dem Baum rechtswidrig verletzt haben, wenn er dem Kläger keine Gelegenheit gegeben hätte, den Baum vor Schäden zu bewahren, die durch das teilweise Abschneiden der Wurzeln entstehen konnten. Aus Gründen der nachbarschaftlichen Rücksichtnahme und der Gebote von Treu und Glauben könnte der Beklagte als verpflichtet angesehen werden, den Kläger von dem Abschneiden der Wurzeln zu unterrichten, damit dieser ihm notwendig erscheinende Schutzmaßnahmen ergreifen konnte.
Nachbarn rechtzeitig über Baumaßnahmen mit Erdaushub informieren
Zusammengefasst verhält es sich also so, dass der Nachbar auf seinem Grundstück bauen darf und auch entsprechend Erdbauarbeiten durchführen darf.
Allerdings muss er bei möglicher Pflanzenschädigung, insbesondere Wurzelschädigung den Nachbarn rechtzeitig auf die Bauarbeiten und den damit verbundenen Erdaushub hinweisen, damit dieser Schutzmaßnahmen für die bestehende Bepflanzung ergreifen kann.
Maßnahmen zum Schutz der Pflanzen
Beispielsweise besteht nämlich die Möglichkeit, die verbleibenden Wurzeln sofort bei Abtrennung mit Mitteln zu behandeln, welche den mit der Abtrennung oft verbundenen Pilzbefall verhindern. Werden solche Maßnahmen nicht sogleich durchgeführt, kann die Pflanze irreparabel geschädigt sein.
Schädigung der Pflanzen rechtfertigt Schadensersatz
Die Folge ist dann das Absterben der Pflanze, was wiederum insbesondere bei Bäumen zu Schadensersatzansprüche in Höhe von mehreren 10.000 Euro führen kann.
Ankündigung der Bauarbeiten - Fehlanzeige
Erfahrungsgemäß verhält es sich meistens so, dass Nachbarn und deren Bauunternehmen Eingriffe in das Wurzelwerk nicht ankündigen. In der Baubranche gilt nämlich oft der Grundsatz, dass schnell Fakten geschaffen werden sollen, bevor die Bauarbeiten durch Rechtsmittel von Nachbarn verzögert werden.
Der Bauunternehmer wird regelmäßig einwenden, dass die Größe des Wurzelwerks unbekannt und unvorhersehbar war, man also gar nicht wusste dass das Wurzelwerk in das Nachbargrundstück hineinragt. Tatsächlich wissen Bauunternehmen sehr gut, welche benachbarten Bäume großes Wurzelwerk aufweisen und ob diese dicht unter der Oberfläche verlaufen oder ins Erdreich hineinragen.
Dann aber hat dieses einen entsprechenden Schadensersatzanspruch zur Folge mit dem sich dann wiederum der Haftpflichtversicherer des Bauunternehmers zu befassen hat.
Für weitere Nachfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit gern persönlich zur Verfügung.