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Vertragsrecht | 19.12.2018

Branchen­buch­abzocke

„Basisdatenschutz“: Inkasso­drohung der Datenschutz­auskunft-Zentrale

Datenschutz­auskunft-Zentrale droht bei Nicht-Zahlung mit erheblichen Mehrkosten

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Robert Binder

Die Datenschutz­auskunft-Zentrale droht bei nicht bezahlten Rechnungen mit der Abgabe der Sache an ein Inkassounternehmen

Erste und letzte Mahnung: Datenschutzauskunft-Zentrale droht mit Abgabe an Inkassomanagement

Soll ein Gewerbe­treibender oder Frei­berufler wegen eines bei der Datenschutz­auskunft-Zentrale beauftragten „Basis­datenschutz“ eine Rechnung in Höhe von 498,00 Euro zahlen, kann er es schnell auch mit einem Inkasso­unternehmen zu tun bekommen. Wer die Rechnung nämlich nicht frist­gerecht bezahlt, erhält ein mit „Erste und letzte Mahnung vor Abgabe an unser Inkasso­management“ überschriebenes Schreiben. In dem Schreiben droht die Datenschutz­auskunft-Zentrale mit erheblichen Mehrkosten sollte nicht endlich gezahlt werden.

Kämpfen Sie für Ihr Recht!

Wer eine Mahnung oder sonstige Zahlungs­aufforderung der Datenschutz­auskunft-Zentrale wegen des Basisdaten­schutzes erhält, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern sich am besten zuerst an einen Anwalt wenden.

Lesen Sie hier unseren Haupt­beitrag zur Datenschutzauskunft-Zentrale.

Gern vertreten wir Ihre Rechte zum Pauschalprei, wenn Sie sich gegen einen dubiosen Branchen­buchanbieter wehren möchten.

Gern beantworten wir Ihre Fragen unter Tel.: (030) 31 00 44 00

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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