Erste und letzte Mahnung: Datenschutzauskunft-Zentrale droht mit Abgabe an Inkassomanagement
Soll ein Gewerbetreibender oder Freiberufler wegen eines bei der Datenschutzauskunft-Zentrale beauftragten „Basisdatenschutz“ eine Rechnung in Höhe von 498,00 Euro zahlen, kann er es schnell auch mit einem Inkassounternehmen zu tun bekommen. Wer die Rechnung nämlich nicht fristgerecht bezahlt, erhält ein mit „Erste und letzte Mahnung vor Abgabe an unser Inkassomanagement“ überschriebenes Schreiben. In dem Schreiben droht die Datenschutzauskunft-Zentrale mit erheblichen Mehrkosten sollte nicht endlich gezahlt werden.
Kämpfen Sie für Ihr Recht!
Wer eine Mahnung oder sonstige Zahlungsaufforderung der Datenschutzauskunft-Zentrale wegen des Basisdatenschutzes erhält, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern sich am besten zuerst an einen Anwalt wenden.
Lesen Sie hier unseren Hauptbeitrag zur Datenschutzauskunft-Zentrale.
Gern vertreten wir Ihre Rechte zum Pauschalprei, wenn Sie sich gegen einen dubiosen Branchenbuchanbieter wehren möchten.
Gern beantworten wir Ihre Fragen unter Tel.: (030) 31 00 44 00