Nur so könnten Kunden eine umsichtige und besonnene Entscheidung treffen, so die Richter in Luxemburg.
Danach kann die Forderung der Bank auf Rückzahlung des Darlehens in der Fremdwährung missbräuchlich sein, wenn der Hinweis auf das Wechselkursrisiko - wie häufig - nicht erteilt wurde.
Im entschiedenen Fall war die Klägerin eine Darlehensnehmerin aus Rumänien, welchen ihren Kredit - wie auch viele deutsche Darlehensnehmer - in Schweizer Franken aufgenommen hatte.
Rückzahlung des Darlehens in Fremdwährung hätte Verdoppelung der geschuldeten Restvaluta entsprochen
Zwischen Darlehensaufnahme- und Rückzahlung verlor die rumänische Währung („Leu“) gegenüber dem Schweizer Franken rund die Hälfte an Wert. Die Bank bestand dennoch auf Rückzahlung des Darlehens in Schweizer Franken, was de facto zu einer Verdoppelung der geschuldeten Restvaluta des Darlehens entsprochen hatte!
Gute Chancen für deutsche Darlehensnehmer
Diese Entscheidung ebnet auch deutschen Darlehensnehmern hervorragende Chancen, Fremdwährungsdarlehen nicht in der ausländischen Währung, sondern basierend auf dem Euro, zurückzahlen zu können.
MPH Legal Services (RA Dr. Martin Heinzelmann) vertritt bundesweit Darlehensnehmer gegenüber Banken.