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Schadensersatz und Verbraucherrecht | 24.11.2023

Abgas­skandal

BGH verhandelt erstmals über Abgas­skandal bei Fiat-Wohnmobilen

Mündliche Verhandlung am 27. November zu Wohnmobil von Sunlight

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll & Rechtsanwalt Ralph Sauer

Seit drei Jahren schwelt der Diesel-Abgas­skandal bei Fiat Chrysler (jetzt: Stellantis). Vor allem die Halter von kost­spieligen Wohnmobilen sind in großer Sorge und fürchten sich vor Still­legungen.

Der Bundes­gerichts­hof (BGH) kann für Rechts­sicherheit sorgen und will am 27. November 2023 erstmals in einem Verfahren gegen Fiat verhandeln und entscheiden. Im Mittelpunkt des Verfahrens steht das Wohnmobil A68 von Sunlight, das als Basis­fahrzeug mit einem Fiat Ducato 2.3l Multijet II (96 kW) der Abgasnorm Euro 6 ausgestattet ist. Der Kläger verlangt die Rück­abwicklung des Kauf­vertrags und die Rück­zahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungs­entschädigung. Fiat soll den Dieselmotor mit unzulässigen Abschalt­einrichtungen manipuliert haben (Az.: VIa ZR 1425/22).

Die Diesel-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hält es für sehr wahrscheinlich, dass Fiat vom BGH verurteilt wird. Nach der am 26. Juni 2023 durch das oberste Gericht vorgegebenen neuen Diesel-Recht­sprechung sind die Hürden für eine erfolgreiche Klage gegen Auto­hersteller erheblich gesenkt worden. Bereits fahrlässiges Handeln genügt für Ansprüche auf Schadens­ersatz. Dr. Stoll & Sauer rät daher Diesel­fahrern zur anwaltlichen Beratung im kostenlosen Online-Check. Mehr Infos zu den Entwicklungen am EuGH und BGH gibt es auf unseren Spezial-Websites.

Seit 2020 steht die Diesel-Abgasskandal bei Fiat im Fokus

Seit Sommer 2020 ermittelt die Staats­anwaltschaft Frankfurt im Fiat-Abgas­skandal - bisher ohne veröffentlichte Ergebnisse. Vor allem Wohnmobile sind vom Skandal betroffen, da die meisten Hersteller auf den Fiat Ducato als Basis­fahrzeug vertrauen. 2020 sprach die Staats­anwaltschaft von 200.000 Freizeit­fahrzeuge. Der Fiat-Diesel Multijet soll mit verschiedenen unzulässigen Abschalt­einrichtungen die gesetzlich vorgeschriebenen Abgasgrenz­werte nur auf dem Prüfstand einhalten und nicht im normalen Straßen­verkehr. Bei den Abschalt­einrichtungen handelt es sich um einen sogenannten Timer, der nach 21 Minuten die Abgas­reinigung ausschaltet, und das Thermo­fenster, das die Abgas­regulierung von der Außent­emperatur abhängig steuert. Mittlerweile hat der Skandal die Instanzen durchlaufen. Am 27. November 2023 will sich der Bundes­gerichts­hof mit dem Skandal erstmals in einer mündlichen Verhandlung beschäftigen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, die mittlerweile über 3500 Klagen gegen Fiat anführt, fasst das Verfahren am BGH kurz zusammen:

  • Der Bundes­gerichts­hof (BGH) wird über die Frage verhandeln, ob der italienische Hersteller des Basis­fahrzeugs eines Wohnmobils nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV haftet.
  • Der Kläger kaufte im April 2018 ein Wohnmobil Fiat Ducato Sunlight A68 von einem Dritten. Der in das Wohnmobil eingebaute Dieselmotor der Baureihe 2,3-l-MultiJet II (96 kW) stammt von einem weiteren Hersteller. Die EG-Typ­genehmigung für das Basis­fahrzeug wurde der Beklagten in Italien nach Maßgabe der Abgasnorm Euro 6 erteilt.
  • Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hatte vor Erwerb des Wohnmobils im Jahr 2016 ein Verfahren nach Art. 30 Abs. 3 Satz 1 der inzwischen außer Kraft getretenen Richtlinie 2007/46/EG eingeleitet. Die italienische Genehmigungs­behörde hatte im Jahr 2016 keinen Anlass für ein behördliches Einschreiten gesehen.
  • Der Kläger verlangt von der Beklagten Schadens­ersatz in Höhe des Kaufpreises und der Finanzierungs­kosten. Er ist der Ansicht, dass die Beklagte durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalt­einrichtung in dem Wohnmobil gegen das Gesetz verstoßen und ihm dadurch einen Schaden zugefügt habe.
  • Das Landgericht Bayreuth hat die Klage abgewiesen. Das Oberlandes­gericht Bamberg hat die Berufung des Klägers zurück­gewiesen.
  • Der BGH muss nun entscheiden, ob die Beklagte durch die Verwendung der unzulässigen Abschalt­einrichtung eine unerlaubte Handlung im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB begangen hat.
  • Für eine Haftung der Beklagten spricht, dass die Abschalt­einrichtung gegen die EU-Gesetz­gebung verstößt. Die EG-Fahrzeug­genehmigungs­verordnung (EG-FGV) schreibt vor, dass Fahrzeuge mit einer gültigen Überein­stimmungs­bescheinigung ausgestattet sein müssen. Die Abschalt­einrichtung führt dazu, dass das Wohnmobil die emissions­rechtlichen Anforderungen der EG-FGV nicht erfüllt.
  • Der BGH muss zunächst prüfen, ob der Kläger einen Anspruch auf Schadens­ersatz nach deutschem Recht hat. Dies ist der Fall, wenn das Wohnmobil in Deutschland erworben wurde und der Schaden in Deutschland eingetreten ist.

Fazit:

Die Ent­scheidung des BGH wird sich auf die Rechte von Wohnmobil­besitzern, die ein Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalt­einrichtung gekauft haben, auswirken. Sollte der BGH entscheiden, dass Fiat haftet, könnte dies zu einer Vielzahl von erfolgreichen Schadens­ersatz­klagen von Wohnmobil­besitzern führen. Der BGH hatte am 26. Juni 2023 ein neues Kapital im Diesel-Abgasskandal der Automobilindustrie aufgeschlagen. Die Hürden für erfolgreiche Diesel-Klagen senkte der BGH in drei Muster­verfahren gegen Audi, VW und Mercedes erheblich. Bereits der Nachweis fahr­lässigen Handelns genügt seitdem für die Durch­setzung von Ansprüchen auf Schadens­ersatz. Noch bis zum Juni 2023 beharrte der BGH im Diesel-Abgas­skandal auf den Nachweis von Vorsatz und Sitten­widrigkeit der Auto­hersteller. Nun lautet im Diesel-Abgas­skandal die Formel: fahr­lässiger Einsatz einer unzulässigen Abschalt­einrichtung = Schadens­ersatz.

Dr. Stoll & Sauer rät: Verbraucher sollten jetzt klagen

Für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist die juristische Aufarbeitung des Abgas­skandals bei VW, Mercedes und FCA/Stellantis in den vergangenen Monaten mit zahlreichen Urteilen am Europäischen Gerichtshof (EuGH) und am Bundes­gerichts­hof (BGH) erneut ein großes Stück weiterg­ekommen. Der Skandal ist noch nicht zu Ende. Die Chancen auf Schadens­ersatz sind enorm gestiegen. Daher rät die Kanzlei vom Abgas­skandal betroffenen Verbrauchern, sich anwaltlich beraten zu lassen. Geschädigte müssen durch die Folgen und Auswirkungen des Abgas­skandals mit enormen Geld­einbußen kämpfen: Ihnen drohen Fahrverbote, Stilllegungen und Wertverluste, sofern sie die Ansprüche nicht rechtzeitig vor Gericht geltend machen. Verbraucher sollten eine Individualklage erheben. Die Chancen stehen nach aktueller Rechtsprechung sehr gut. Im kosten­freien Online-Check lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel­skandal heraus­finden. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und geben Ihnen eine Erst­ein­schätzung, bevor wir uns auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigen.

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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