Die vorläufige Rechtsauffassung des Senats, die er bekanntgab, bevor er den Anwälten das Wort erteilte, kann kurz wie folgt zusammengefasst werden:
1.VW haftet Kunden wegen sittenwidriger Schädigung auf Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Fahrzeugs.
2.Hierbei ist es egal, ob es sich um ein gebrauchtes oder neu gekauftes Fahrzeug handelt.
3.VW muss sich das Handeln leitender Angestellter - auch wenn diese nicht im Vorstand sind - zurechnen lassen.
4.Der Schaden besteht in der Gefahr der Stilllegung des Fahrzeuges, in den mit der Nachrüstung verbundenen Aufwänden und in der enttäuschten Erwartung, einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten.
5.Der Kaufpreis ist mit 5 %-Punkten über dem sog. Basiszinssatz ab “In-Verzug-Setzung“ zu verzinsen.
6. Kunden müssen sich eine Nutzungsentschädigung für die Verwendung des Fahrzeuges abziehen lassen. Das ist eine Entscheidung der „Tatrichter“, welche diese Entschädigung im konkreten Fall nach der Formel: „Kaufpreis mal gefahrene Kilometer dividiert durch erwartete Gesamtlaufleistung (300.000 km)“ berechneten.
Ein Urteil wurde noch nicht gesprochen, sondern wird in nächster Zeit erwartet.
Dennoch hat die vorläufige Rechtsauffassung des Senats weit reichende Folgen für jeden Geschädigten:
1. Wer sich noch nicht mit VW verglichen hat, dessen Chancen im Rahmen einer einzelnen, individuellen Klage sind nochmals gestiegen.
2. Doch auch der, der sich mit VW bereits verglich, ist nicht chancenlos.
Mit unserer Kanzlei zusammenarbeitende IT-Spezialisten aus dem Bereich der Automobilindustrie haben zahlreiche Softwarestände von Fahrzeugen, denen ein sogenanntes Update implementiert wurde, ausgelesen.
Hierbei fanden sie weit mehr als die zwischenzeitlich bekannten “Thermo-Fenster“, die nach Auffassung der Generalsanwältin des Europäischen Gerichtshofs für sich bereits illegal sind. Wir vertreten deshalb die Auffassung,
dass jeder, der mit VW bereits einen Vergleich abschloss, diesen widerrufen kann,
da er bei Vergleichsabschluss darüber getäuscht wurde, ein nunmehr den Zulassungsbestimmungen entsprechendes Fahrzeug zu bewegen.
Denn gerade dies ist im Hinblick auf alle in den jeweiligen Updates versteckten illegalen Software-Bausteine nicht der Fall!
Wir raten deshalb jedem Geschädigten (selbst) wenn er bereits einem Vergleich abschloss) dringend, ihm zustehende Ansprüche nochmals prüfen zu lassen und selbige konsequent durchzusetzen!!!