wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche

Wettbewerbsrecht | 23.04.2015

Streitwert

BGH: Kein Regelstreitwert von 20.000 Euro in Wettbewerbssachen

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Wolfgang Eckes

Der Bundesgerichtshof setzt der Praxis einiger Gerichte, bei Wettbewerbssachen pauschal einen Streitwert von 20.000 Euro festzusetzen, ein Ende.

Mit Beschluss vom 22.01.2015 (Az. I ZR 95/14) hat der Bundesgerichtshof in einer Rechtsbeschwerdesache gegen eine Streitwertfestsetzung des Oberlandesgerichts Koblenz ausgeführt, dass es Bedenken begegne, wenn der Streitwert für durchschnittliche Wettbewerbssachen in Klageverfahren mit 20.000 Euro bemessen werden.

Denn die Festsetzung eines solchen Regelstreitwerts für Wetbewerbssachen sei nicht mit den Regelungen des § 3 ZPO und des § 51 Absatz 2 GKG vereinbar. Diese Vorschriften stellen die Bemessung des Streitwerts in das Ermessen des Gerichts. Dieses Ermessen muss dann aber auch ausgeübt werden. Eine pauschale Festlegung für durchschnittliche Wettbewerbssachen darf nicht erfolgen.

Es kommt also auch bei der Streitwertfestsetzung in Wettbewerbssachen - wie so häufig - immer auf den Einzelfall an.

Sie haben Fragen?

Sie haben Fragen im Zusammenhang mit unserem obigen Text oder einen ähnlichen Rechtsfall? Gern unterstützen wir Sie. Wir sind deutschlandweit tätig. Der Erstkontakt ist für Sie in jedem Fall kostenlos!

Rufen Sie jetzt einfach unverbindlich in unserer Rechtsanwaltskanzlei an. Sie erreichen uns unter

Tel. (030) 31 00 44 00

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0
Nehmen Sie direkt Kontakt zu Rechtsanwalt Wolfgang Eckes auf ...
Bild von Rechtsanwalt Wolfgang Eckes
       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!
Teuer eingetragen in ein Branchenbuch, das keiner kennt? Wir helfen Ihnen!Anzeige

#712

URL dieses Artikels: https://www.dawr/d712
 für RechtsanwälteEin Kanzleiprofil beim DAWR kann auch Ihnen helfen!