Nicht nur Anleger dieser beiden Vermögensanlagen sind betroffen. Wie das Handelsblatt berichtete, hat das Emissionshaus One Group auch die Zinszahlungen für die Namensschuldverschreibungen ProReal Deutschland 7 und ProReal Deutschland 8 – Exklusives Folgeangebot ausgesetzt.
Hintergrund: Schwierige Lage am Immobilienmarkt
Hintergrund für diesen Schritt ist offenbar die schwierige Lage am Immobilienmarkt. Wie die ProReal Europa 9 GmbH und ProReal Europa 10 GmbH Anfang des Jahres erklärten, befänden sich die Vertragspartner der Gesellschaften in einem schwierigen Marktumfeld. Steigende Zinsen und hohe Inflation hätten zu einem Anstieg der Finanzierungskosten geführt. Gleichzeitig stagniere der Immobilienmarkt und die Immobilienpreise seien rückläufig. Daher sei eine umfassende Risikoanalyse der Bauvorhaben nötig. Die Analyse soll voraussichtlich im ersten Quartal 2024 abgeschlossen sein. Bis dahin blieben die Zinsen gestundet, so dass die ProReal Europa 9 GmbH und ProReal Europa 10 GmbH auch die Zinszahlungen an die Anleger nicht fristgerecht leisten können.
Bleibt es bei einer einmaligen Aussetzung der Zinszahlungen?
Anleger konnten sich über die Schuldverschreibungen ProReal Europa 9 und ProReal Europa 10 und auch ProReal Deutschland 7, ProReal Deutschland 8 (exklusives Folgeangebot) an Immobilienprojekten beteiligen. Die schwierige Lage am Immobilienmarkt trifft nun auch die Anleger. „Es ist offen, ob es bei einer einmaligen Aussetzung der Zinsen bleibt oder ob die Anleger mit weiteren Einschnitten rechnen müssen. Sie sollten die Situation daher genau im Auge behalten und bei Zahlungsverzögerungen frühzeitig reagieren, um sich vor finanziellen Verlusten zu schützen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser aus Kiel.
Dies gilt umso mehr für Anleger der ProReal Deutschland 7. Nachdem die Laufzeit für diese Schuldverschreibung bereits verlängert worden war, endete sie 2023. Die Rückzahlung müsste ordnungsgemäß im ersten Halbjahr 2024 erfolgen.
Die Anleger müssen zurückstehen
In der aktuellen Krisensituation wird besonders deutlich, dass nachrangige Schuldverschreibungen hochriskante Geldanlagen sind. Denn durch den vereinbarten Rangrücktritt müssen die Anleger zurückstehen. Sie können Forderungen gegenüber der Emittentin schon dann nicht durchsetzen, wenn durch diese Zahlungen eine Insolvenz der Gesellschaft eintreten oder auch nur drohen könnte. Rechtsanwalt Dr. Gasser: „Vor diesem Hintergrund haben die Gesellschaften die Zinszahlungen offenbar vorerst ausgesetzt.“
Allerdings kommt es immer wieder vor, dass der Nachrang nicht wirksam vereinbart wurde. Ist das der Fall, wäre auch die Aussetzung der Zinszahlungen nicht rechtmäßig. „Daher gilt es zu prüfen, ob der Rangrücktritt wirksam vereinbart wurde. Das ist auch im Insolvenzfall wichtig, da sich die Anleger aufgrund des Nachrangs hinter allen anderen Gläubigern anstellen müssten“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser.
Zudem kann auch geprüft werden, ob den Anlegern Schadenersatzansprüche entstanden sind. Das kann der Fall sein, wenn sie von den Anlageberatern nicht ordnungsgemäß über die bestehenden Risiken ihrer Geldanlage aufgeklärt wurden.
Mehr Informationen: https://www.ingogasser.de/bankrecht-anlegerschutz/