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Krankenkassenrecht | 06.01.2017

Private Kranken­versicherung

Augen-OP: Private Kranken­versicherung muss Lasik-Operation zahlen

Private Kranken­versicherungen weigern sich häufig die Kosten zu übernehmen

Kaum jemand schafft es bis ins hohe Alter ohne eine Brille auszukommen. Dank moderner Lasik-Operations­techniken ist ein Leben ohne Sehhilfe dennoch oft möglich. Der Haken: Wer zahlt die Augen­operation? Selbst private Kranken­versicherungen weigern sich häufig die Kosten zu übernehmen.

BGH erkennt Lasik-Behandlung einer Fehlsichtigkeit als medizinisch notwendige Heilbehandlung an

„Diese Haltung der privaten Kranken­versicherungen ist aus meiner Sicht nicht haltbar. Schon 2009 hat der BGH mit Anerkenntnis­urteil entschieden, dass die Lasik-Behandlung einer Fehl­sichtigkeit eine medizinisch notwendige Heil­behandlung im Sinne der Versicherungs­bedingungen sei“, erklärt Rechtsanwalt Florian Hitzler von der Kanzlei BRÜLLMANN Rechts­anwälte aus Stuttgart.

Private Versicherer sehen Lasik-OP als nicht notwendig an

Allerdings verstecken sich einige private Versicherer immer noch hinter der Auffassung, dass eine Lasik-OP zur Behebung der Fehl­sichtigkeit nicht notwendig und nachrangig zu bewerten sei. „Mit anderen Worten: Eine Brille tut es nach Ansicht der Versicherer genauso. Der Hintergrund dürfte klar sein: Brillen oder Kontakt­linsen verursachen geringere Kosten als die Laser-OP. Die Kosten dürfen aber bei der Beurteilung, ob eine medizinische Notwendigkeit besteht, keine Rolle spielen“, so Rechtsanwalt Hitzler.

Versicherungsfall liegt vor, wenn eine medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Krankheit oder Unfallfolgen nötig ist

Auch die Versicherungs­bedingungen sprechen nicht dafür, dass die Augen­operation gegenüber der Sehhilfe als nachrangig zu bewerten sei. Laut Versicherungs­bedingungen in der Krankheits­kosten­versicherung liegt der Versicherungs­fall vor, wenn eine medizinisch notwendige Heil­behandlung des Versicherungs­nehmers wegen Krankheit oder Unfall­folgen nötig ist. Der durchschnittliche Verbraucher wird diese Klausel so verstehen, dass er sich nicht mit einer Brille begnügen muss, wenn die Heilung der Seh­schwäche durch eine Augen­operation möglich ist. Demnach tritt dann der Versicherungs­fall ein.

Versicherte sollten Anspruch auf Augen-OP notfalls gerichtlich durchsetzen

Rechtsanwalt Hitzler: „Versicherungs­nehmer sollten sich nicht von der Augen-OP abhalten lassen, wenn die private Kranken­versicherung die Kosten zunächst nicht übernehmen will. In der Regel lässt sich mit den Versicherern eine außergerichtliche Lösung finden. Anderenfalls kann der Anspruch auch gerichtlich durchgesetzt werden.“

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