Nachdem der Bundesgerichtshof (Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.03.2018, Az. XI ZR 309/16) bereits entschieden hat, dass die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Sparkasse enthaltene Bestimmung
„Der Kunde darf Forderungen gegen die Sparkasse nur insoweit aufrechnen, als seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.“
unwirksam ist, da sie insbesondere das Widerrufsrecht unzulässig erschwert, hat nun das Landgericht Ravensburg entschieden, dass eine solche Einschränkung des Widerrufsrechtes dazu führt, dass die 14-tägige Frist des Widerrufsrechtes nicht zu laufen beginnt. Folglich kann ein Darlehensvertrag auch noch nach Jahren und damit noch heute widerrufen werden.
Klauseln mit Aufrechnungsverboten in nahezu allen AGBs enthalten
Vergleichbare Klauseln mit Aufrechnungsverboten finden sich in den AGB fast aller Banken. Mit der Rechtsprechung des Landgerichts Ravensburg sind noch heute z.B. Immobiliardarlehensverträge, die nach dem 10. Juni 2010 geschlossen worden sind, widerrufbar.
Keine Vorfälligkeitsentschädigung nach Widerruf
Nach Widerruf schulden Darlehensnehmer keine Vorfälligkeitsentschädigung mehr und können zinsgünstig umschulden. Daneben schuldet die Bank dem Darlehensnehmer Nutzungsersatz für erhaltene Zahlungen. Ein Widerruf kann daher aus vielen Gründen finanziell vorteilhaft sein.
Entscheidung gilt sowohl für Immobilien- als auch Autofinanzierung
Widerrufbar sind aber nicht nur Immobilienfinanzierungen sondern zum Beispiel auch Autokredite. Wer seinen Autokauf mit Autofinanzierung rückgängig machen möchte, zum Beispiel vor dem Hintergrund von Fahrverboten oder Wertverlusten durch die Diesel-Thematik, sollte seinen Autokredit prüfen lassen. Nach Erfahrungen der Kanzlei ARES-Rechtsanwälte finden sich in fast allen Verträgen zur Autofinanzierung noch weitere Belehrungsfehler, so dass noch heute der Widerruf erklärt werden kann.
Nutzen Sie Ihre rechtlichen Möglichkeiten
Prüfen Sie das „Kleingedruckte“ Ihres Darlehensvertrages, ob Sie eine Klausel finden, die ein Aufrechnungsverbot enthält. Wenn Sie nicht selber suchen möchten oder unsicher über das gefundene Ergebnis sind, prüfen wir für Sie gerne kostenfrei vorab Ihren Vertrag auf Aufrechnungsverbote und weitere Widerrufsmöglichkeiten. Regelmäßig finden sich auch weitere Fehler in Widerrufsbelehrungen oder es fehlen Pflichtangaben, so dass noch heute ein Widerruf des Vertrages möglich ist.
Nehmen Sie zu uns Kontakt auf
Senden Sie uns unverbindlich Ihren Darlehensvertrag zu. Wir melden uns kurzfristig mit einer Einschätzung Ihrer Möglichkeiten.