Familienunternehmen wird von Investoren übernommen
Das betroffene Unternehmen wurde in den 70er Jahren als Familienunternehmen gegründet und nach und nach an Investoren verkauft, bis die Gründungsfamilie 2014 schließlich ihre letzten Anteile an eine Schweizer Investorengruppe abgab. Die Geschäfte liefen weiterhin gut, in der Belegschaft wuchs jedoch Unzufriedenheit. Auch die beiden Geschäftsführer fühlten sich unter der neuen Führung nicht mehr wohl und beschlossen zu gehen.
Direkte Konkurrenz von den ehemaligen Gründern
Währenddessen hatten die ehemaligen Gründungsfamilien bereits ein neues Unternehmen gegründet, wobei man zunächst in einem anderen Geschäftsfeld tätig war. Nachdem aber mehr und mehr ehemalige Mitarbeiter überliefen, entschied man sich dem Ex-Unternehmen nun doch direkte Konkurrenz zu machen. Hier wollten nun auch die beiden ehemaligen Geschäftsführer mitmischen.
In ihren Verträgen war ein Zweijähriges nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbart das bei ihrem Austritt zunächst aufgehoben wurde. Als ihr ehemaliger Arbeitgeber jedoch spitzbekam, dass sie bei der Konkurrenz anheuern wollten, entbrannte ein Rechtsstreit.
Die beiden Manager wurden massiv von Privatermittlern verfolgt und schließlich verklagt. Man einigte sich auf eine Abstinenzzeit von nur einem Jahr, wofür sie finanziell entschädigt werden mussten.
Der Thron wackelt
Nach Ablauf dieses Jahres stiegen die beiden direkt bei ihrem neuen Arbeitgeber ein. Und dort läuft es seither richtig gut. Der Umsatz steigerte sich innerhalb weniger Jahre von sechs auf 28 Millionen, aus acht Mitarbeitern wurden mehr als 200. Das Ziel: Marktführer werden.
Noch ist diese Position von ihrem Ex-Unternehmen besetzt. Dort dürfte man sich ziemlich ärgern, dass man das Wettbewerbsverbot damals aufgehoben hat. Ein Zweijähriges Berufsverbot hätte die Geschäftsführer vielleicht nicht im Unternehmen gehalten, sie hätten aber ein Jahr länger pausieren müssen.
Was am Ende teurer ist, die neue starke Konkurrenz oder die Entschädigung die für ein weiteres Jahr Wettbewerbsverbot fällig gewesen wäre, ist fraglich.