Kein Schmerzensgeld und Schadensersatz für Theaterbesucherin
Damit bleiben einer Theaterbesucherin aus Marl 2.000,00 Euro Schmerzensgeld sowie rund 3.785,00 Euro Schadenersatz verwehrt. Sie hatte zusammen mit ihrem Ehemann im Mai 2014 eine Vorstellung des Cirque-Éloize im Theater der Stadt Marl besucht. Dabei trug sie Stöckelschuhe mit mindestens 4,5 Zentimeter hohen Absätzen.
Theaterbesucherin blieb mit Stöckelschuhen an Schmutzfangmatte hängen
Doch ganz so standfest wie gewünscht war die Frau mit ihren Schuhen nicht. In der Vorstellungspause blieb sie im Eingangsbereich des Theaters in der Schmutzfangmatte, einer Gummilochmatte, hängen und stürzte. Wegen des dabei erlittenen Mittelfußbruches war sie mehrere Monate arbeits- und sportunfähig. Für ihren Sturz machte sie jedoch die Stadt Marl verantwortlich. Die Kommune habe ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt, indem sie die Stolpergefahr geschaffen habe.
Schmutzfangmatte stellt keine abhilfebedürftige Gefahrenquelle dar
Doch in seinem Beschluss vom 13.04.2016 konnte das OLG in der Fußmatte keine „abhilfebedürftige Gefahrenquelle“ sehen. Die Matte sei für die Theaterbesucher klar erkennbar und auch beherrschbar gewesen. Sie diente dazu, Besucher bei Nässe und Verschmutzungen vor Stürzen zu schützen.
Die Klägerin habe mit der Schmutzfangmatte im Eingangsbereich auch rechnen müssen. Auch dass solche Matten mit Löchern und Schlitzen versehen sind, um so den Schmutz auffangen zu können, sei nicht überraschend.
Tragen von Stöckelschuhen erfordert höchste Aufmerksamkeit
Vielmehr hätte die Theaterbesucherin einfach vorsichtiger gehen müssen. Denn das Tragen von Stöckelschuhen mit kleinflächigen Absätzen berge eine „allgemeine Gefahrerhöhung“, insbesondere die Gefahr des Steckenbleibens in Löchern, Fugen oder anderen schmalen Öffnungen am Boden. Stöckelschuhträgerinnen seien daher zu erhöhter Aufmerksamkeit und einem entsprechend angepassten Verhalten verpflichtet.