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Schadensersatzrecht | 24.06.2016

Stöckel­schuhe

Auf Stöckel­schuhen laufen sollte Frau gelernt haben

Kein Anspruch auf Schmerzens­geld nach Sturz für Theater­besucherin auf Stöckel­schuhen

Entscheidungsbesprechung von Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder (Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 13.04.2016, Az. 11 U 127/15)

Kommen Frauen mit ihren Stöckel­schuhen beim Besuch eines Theaters auf einer Schmutz­fangmatte zu Fall, ist das in der Regel nicht die Schuld des Theater­betreibers. Denn das Tragen von Stöckel­schuhen mit kleinflächigen Absätzen will gelernt sein und erfordert wegen der „allgemeinen Gefahr­erhöhung“ besondere Aufmerksamkeit beim Laufen, stellte das Oberlandes­gericht (OLG) Hamm, in einem am 25.05.2016, bekanntgegebenen Hinweis­beschluss klar (AZ: 11 U 127/15).

Kein Schmerzensgeld und Schadensersatz für Theaterbesucherin

Damit bleiben einer Theater­besucherin aus Marl 2.000,00 Euro Schmerzens­geld sowie rund 3.785,00 Euro Schaden­ersatz verwehrt. Sie hatte zusammen mit ihrem Ehemann im Mai 2014 eine Vorstellung des Cirque-Éloize im Theater der Stadt Marl besucht. Dabei trug sie Stöckel­schuhe mit mindestens 4,5 Zentimeter hohen Absätzen.

Theaterbesucherin blieb mit Stöckelschuhen an Schmutzfangmatte hängen

Doch ganz so standfest wie gewünscht war die Frau mit ihren Schuhen nicht. In der Vorstellungs­pause blieb sie im Eingangs­bereich des Theaters in der Schmutz­fangmatte, einer Gummiloch­matte, hängen und stürzte. Wegen des dabei erlittenen Mittelfuß­bruches war sie mehrere Monate arbeits- und sportunfähig. Für ihren Sturz machte sie jedoch die Stadt Marl verantwortlich. Die Kommune habe ihre Verkehrs­sicherungs­pflicht verletzt, indem sie die Stolper­gefahr geschaffen habe.

Schmutzfangmatte stellt keine abhilfebedürftige Gefahrenquelle dar

Doch in seinem Beschluss vom 13.04.2016 konnte das OLG in der Fußmatte keine „abhilfebedürftige Gefahren­quelle“ sehen. Die Matte sei für die Theater­besucher klar erkennbar und auch beherrschbar gewesen. Sie diente dazu, Besucher bei Nässe und Verschmutzungen vor Stürzen zu schützen.

Die Klägerin habe mit der Schmutz­fangmatte im Eingangs­bereich auch rechnen müssen. Auch dass solche Matten mit Löchern und Schlitzen versehen sind, um so den Schmutz auffangen zu können, sei nicht überraschend.

Tragen von Stöckelschuhen erfordert höchste Aufmerksamkeit

Vielmehr hätte die Theater­besucherin einfach vorsichtiger gehen müssen. Denn das Tragen von Stöckel­schuhen mit kleinflächigen Absätzen berge eine „allgemeine Gefahr­erhöhung“, insbesondere die Gefahr des Stecken­bleibens in Löchern, Fugen oder anderen schmalen Öffnungen am Boden. Stöckelschuh­trägerinnen seien daher zu erhöhter Aufmerksamkeit und einem entsprechend angepassten Verhalten verpflichtet.

Eine Entscheidungsbesprechung von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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