Am Montag, 15.Oktober 2018 führten Beamte der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main eine Razzia in Räumlichkeiten in Rüsselsheim und Kaiserslautern durch. Das Kraftfahrtbundesamt soll laut Bundesverkehrsministerium einen amtlichen Rückruf gegen Opel anordnen.
Zweifel an der Abgasregulierung bereits seit 2015
Bereits im Jahr 2015 tauschten sich Opel und das Bundesverkehrsministerium über Zweifel an der Abgasregulierung bei Fahrzeugen von Opel aus. Danach soll das Kraftfahrtbundesamt eine freiwillige Servicemaßnahme angeordnet haben. Da Opel danach Software-Updates verschleppt haben soll und mittlerweile eine weitere Abschalteinrichtung aufgetaucht ist, zog man im Ministerium die Reißleine. Nach Angaben des Verkehrsministeriums hat Opel Nachfragen des Kraftfahrtbundesamtes mit technischen Argumenten verzögert.
Bemängelte Abschalteinrichtungen als unzulässig eingestuft
Die bemängelten Abschalteinrichtungen sollen bei niedrigen Temperaturen bzw. in gewissen Drehzahlbereichen überhöhte Stickstoffemissionen herbeiführen und werden vom Kraftfahrtbundesamt als unzulässig eingestuft.
Unzulässige Abschalteinrichtung stellt Sachmangel dar
Eine unzulässige Abschalteinrichtung stellt nach der Rechtsprechung mehrerer Gerichte einen Sachmangel dar. Ein Sachmangel berechtigt den Käufer des Fahrzeugs u. a. zum Rücktritt vom Kaufvertrag. Daneben haftet der Hersteller bei bewusster Manipulation. Der Käufer hat danach Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises gegen Übergabe des Fahrzeugs. Für gefahrene Kilometer ist ein Nutzungsersatz zu entrichten.
Ihr gutes Recht im Abgasskandal
Gerichte beurteilen das Aufspielen von Software-Updates mehrfach als unzumutbar, so dass der Käufer den Kauf unmittelbar rückabwickeln kann (so OLG Hamm, Az. 23 U 232/16; vgl. ebenso LG Frankfurt am Main, Az. 21 O 169/17). Alternativ kann der Kunde Schadensersatz für den Minderwert fordern.
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