Wer wegen einer angeblich beauftragten Werbeanzeige in einer „Allgemeinen Bürgerinfo“ 1.160,00 Euro netto zahlen soll, kann bei einer Zahlungsverweigerung schnell eine Mahnung der Argosmedia Ltd. erhalten. Unter Fristsetzung verlangt das Unternehmen die Begleichung der offenen Rechnung zuzüglich 20 Euro Mahngebühren. Zugleich wird mit der Einschaltung eines Inkassounternehmens gedroht.
Anwaltliche Hilfe
Wer ein Schreiben der Argosmedia Ltd. in Sachen „Allgemeine Bürgerinfo“ erhalten hat, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern sich am besten zuerst an einen Anwalt wenden.
Lesen Sie hier unseren Hauptbeitrag zur Argosmedia Ltd.
Gern vertreten wir Ihre Rechte zum Pauschalpreis, wenn Sie sich gegen einen dubiosen Branchenbuchanbieter wehren möchten.
Gern beantworten wir Ihre Fragen unter Tel.: (030) 31 00 44 00