Mediahaus Verlag GmbH vertreibt Bürgermagazin
Wer ein Formular der Mediahaus Verlag GmbH unterschrieben an das Unternehmen zurückgeschickt hat, soll nachfolgend eine Rechnung für eine Anzeigenschaltung im Bürgermagazin begleichen. Weigert sich der Betroffene dies zu tun, etwa weil er einen Anzeigenauftrag nicht erteilen wollte, muss er mit einer Zahlungserinnerung der Mediahaus Verlag GmbH rechnen. Erneute Zahlungsverweigerungen können weitere Mahnschreiben nach sich ziehen.
Anwaltliche Hilfe
Wer eine Zahlungserinnerung oder sonstige Zahlungsaufforderung wegen einer angeblich bei der Mediahaus Verlag GmbH beauftragten Werbeanzeige in einem Bürgermagazin erhalten hat, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern sich am besten zuerst an einen Anwalt wenden.
Lesen Sie unseren Hauptbeitrag zur Mediahaus Verlag GmbH.
Gern vertreten wir Ihre Rechte zum Pauschalpreis, wenn Sie sich gegen die Firma wehren möchten.
Gern beantworten wir Ihre Fragen unter Tel.: (030) 31 00 44 00