wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche

Vertragsrecht | 30.10.2017

Branchen­buch­abzocke

Anzeige im Bürger­magazin: Zahlungs­erinnerung der Mediahaus Verlag GmbH

Unternehmen verschickt Formulare für Anzeigen­schaltung im Bürger­magazin

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Robert Binder

Die Mediahaus Verlag GmbH verschickt derzeit Zahlungs­erinnerung aufgrund nicht bezahlter Rechnung für eine angeblich beauftragte Anzeige im Bürger­magazin.

Mediahaus Verlag GmbH vertreibt Bürgermagazin

Wer ein Formular der Mediahaus Verlag GmbH unter­schrieben an das Unternehmen zurückgeschickt hat, soll nachfolgend eine Rechnung für eine Anzeigen­schaltung im Bürger­magazin begleichen. Weigert sich der Betroffene dies zu tun, etwa weil er einen Anzeigen­auftrag nicht erteilen wollte, muss er mit einer Zahlungs­erinnerung der Mediahaus Verlag GmbH rechnen. Erneute Zahlungs­verweigerungen können weitere Mahn­schreiben nach sich ziehen.

Anwaltliche Hilfe

Wer eine Zahlungs­erinnerung oder sonstige Zahlungs­aufforderung wegen einer angeblich bei der Mediahaus Verlag GmbH beauftragten Werbe­anzeige in einem Bürger­magazin erhalten hat, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern sich am besten zuerst an einen Anwalt wenden.

Lesen Sie unseren Haupt­beitrag zur Mediahaus Verlag GmbH.

Gern vertreten wir Ihre Rechte zum Pauschalpreis, wenn Sie sich gegen die Firma wehren möchten.

Gern beantworten wir Ihre Fragen unter Tel.: (030) 31 00 44 00

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0
Nehmen Sie direkt Kontakt zu Rechtsanwalt Robert Binder auf ...
Bild von Rechtsanwalt Robert Binder
       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!
Teuer eingetragen in ein Branchenbuch, das keiner kennt? Wir helfen Ihnen!Anzeige

#4739

URL dieses Artikels: https://www.dawr/d4739
 für RechtsanwälteEin Kanzleiprofil beim DAWR kann auch Ihnen helfen!