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Kapitalanlagenrecht | 06.05.2016

Insolvenz

Anwalt zu Steilmann-Insolvenz: Was bedeutet die Insolvenz der Steilmann SE für die Anleger?

Insolvenz­masse dürfte kaum zur Erfüllung aller Verbindlichkeiten ausreichen

Keine sechs Monate liegen zwischen dem Börsengang der Steilmann SE und der Insolvenz des Mode­herstellers. „Es ist nur schwer vorstellbar, dass im Konzern zum Zeitpunkt des Börsen­gangs noch niemand von den wirtschaftlichen Problemen gewusst haben will, die schließlich zur Insolvenz führten“, sagt Rechtsanwältin Melanie Hohl, BRÜLLMANN Rechts­anwälte.

Aktionäre müssen mit Totalverlust rechnen

Auch wenn beim Börsengang nur knapp neun Millionen Euro und nicht die angestrebten rund 100 Millionen Euro zusammenkamen, müssen die Aktionäre den Total­verlust befürchten. „In einem Insolvenz­verfahren müssen sich die Aktionäre hinten anstellen. Es kann wohl nicht damit gerechnet werden, dass ausreichend Insolvenz­masse vorhanden ist, um die Forderungen aller Gläubiger zu bedienen. Die Aktionäre werden daher vermutlich leer auszugehen. Umso dringender sollten daher die Emissions­prospekte unter die Lupe genommen werden. Sind die Prospekt­angaben fehlerhaft, kann das zu Schadens­ersatz­ansprüchen führen“, so Rechtsanwältin Hohl, BRÜLLMANN Rechts­anwälte.

Kurz vor Ostern meldeten die Steilmann SE und die Steilmann Holding AG Insolvenz an

Inzwischen sind auch mehrere Tochter- und Enkel­gesellschaften pleite. Von der Insolvenz sind nicht nur Aktionäre, sondern auch die Anleger der drei Anleihen betroffen. Insgesamt stehen auch hier rund 88 Millionen Anleger­gelder im Feuer. „Die Anleihe-Anleger haben im Insolvenz­verfahren etwas bessere Karten als die Aktionäre. Sobald das reguläre Insolvenz­verfahren eröffnet ist, sollten die Forderungen beim Insolvenz­verwalter unbedingt angemeldet werden. Mit Verlusten muss aber dennoch gerechnet werden“, sagt Rechtsanwältin Hohl, BRÜLLMANN Rechts­anwälte.

Anleihe-Anleger sollten ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen

Dabei sind die Chancen der Anleihe-Gläubiger differenziert zu bewerten, da die drei Anleihen unterschiedlich besichert sind. So wurde die Anleihe 2012-2017 mit einem Emissions­volumen von 45 Millionen Euro über eine Garantie der Steilmann Holding besichert. Nur die ist ebenfalls insolvent und die Sicherheit damit wohl nur noch Makulatur. Die beiden anderen Anleihen sind immerhin mittelbar über Anteile der nicht insolventen Adler Modemärkte besichert. Komplexe Firmen­strukturen bei der Steilmann-Gruppe und keine direkten Beteiligungen der Steilmann SE oder Steilmann Holding an Adler machen aber auch diese Besicherungen unsicher. „Auch die Anleihe-Anleger können ihre Ansprüche auf Schadens­ersatz prüfen lassen. Neben Prospekt­fehlern kommen hier auch Ansprüche aus einer fehler­haften Anlage­beratung in Betracht“, sagt Rechtsanwältin Hohl, BRÜLLMANN Rechts­anwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechts­anwälte bietet Anleihe-Anlegern und Aktionären eine kostenlose Erst­beratung an. Rufen Sie uns einfach unter 0711 / 520 888 - 18 an.

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