Aktionäre müssen mit Totalverlust rechnen
Auch wenn beim Börsengang nur knapp neun Millionen Euro und nicht die angestrebten rund 100 Millionen Euro zusammenkamen, müssen die Aktionäre den Totalverlust befürchten. „In einem Insolvenzverfahren müssen sich die Aktionäre hinten anstellen. Es kann wohl nicht damit gerechnet werden, dass ausreichend Insolvenzmasse vorhanden ist, um die Forderungen aller Gläubiger zu bedienen. Die Aktionäre werden daher vermutlich leer auszugehen. Umso dringender sollten daher die Emissionsprospekte unter die Lupe genommen werden. Sind die Prospektangaben fehlerhaft, kann das zu Schadensersatzansprüchen führen“, so Rechtsanwältin Hohl, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Kurz vor Ostern meldeten die Steilmann SE und die Steilmann Holding AG Insolvenz an
Inzwischen sind auch mehrere Tochter- und Enkelgesellschaften pleite. Von der Insolvenz sind nicht nur Aktionäre, sondern auch die Anleger der drei Anleihen betroffen. Insgesamt stehen auch hier rund 88 Millionen Anlegergelder im Feuer. „Die Anleihe-Anleger haben im Insolvenzverfahren etwas bessere Karten als die Aktionäre. Sobald das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet ist, sollten die Forderungen beim Insolvenzverwalter unbedingt angemeldet werden. Mit Verlusten muss aber dennoch gerechnet werden“, sagt Rechtsanwältin Hohl, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Anleihe-Anleger sollten ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen
Dabei sind die Chancen der Anleihe-Gläubiger differenziert zu bewerten, da die drei Anleihen unterschiedlich besichert sind. So wurde die Anleihe 2012-2017 mit einem Emissionsvolumen von 45 Millionen Euro über eine Garantie der Steilmann Holding besichert. Nur die ist ebenfalls insolvent und die Sicherheit damit wohl nur noch Makulatur. Die beiden anderen Anleihen sind immerhin mittelbar über Anteile der nicht insolventen Adler Modemärkte besichert. Komplexe Firmenstrukturen bei der Steilmann-Gruppe und keine direkten Beteiligungen der Steilmann SE oder Steilmann Holding an Adler machen aber auch diese Besicherungen unsicher. „Auch die Anleihe-Anleger können ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen. Neben Prospektfehlern kommen hier auch Ansprüche aus einer fehlerhaften Anlageberatung in Betracht“, sagt Rechtsanwältin Hohl, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Anleihe-Anlegern und Aktionären eine kostenlose Erstberatung an. Rufen Sie uns einfach unter 0711 / 520 888 - 18 an.