Gläubiger sollten ihre Forderungen rechtzeitig anmelden
Ursprünglich wurde mit einer Eröffnung Anfang April gerechnet. Bislang ist aber nur das Insolvenzverfahren über die German Pellets Sachsen GmbH eröffnet worden (Az.: 580 IN 99/16). Gläubiger können ihre Forderungen bis zum 13. Mai anmelden. Allerdings hat die Insolvenzverwalterin bereits Masseunzulänglichkeit angezeigt.
Nur angemeldete Forderungen können im Insolvenzverfahren berücksichtigt werden
Für die Anleger geht die ungewisse Zeit des Wartens also erst einmal weiter. Erst wenn das Insolvenzverfahren eröffnet ist, können sie ihre Forderungen anmelden. Zu beachten ist, dass nur angemeldete Forderungen im Insolvenzverfahren berücksichtigt werden können.
Daher sind wir den Anlegern bei der form- und fristgerechten Anmeldung gerne behilflich. Dabei ist es durchaus positiv zu sehen, dass sich die Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens um ein paar Wochen verzögert. Die Zeit kann sinnvoll für die Suche nach einem Investor genutzt werden. Das ist auch im Interesse der Anleger. Die Geschäfte der German Pellets GmbH können dann wahrscheinlich weiterlaufen und die Aussichten auf eine gute Quote im Insolvenzverfahren steigen damit auch.
Anleger sollten auch zivilrechtliche Schritte prüfen lassen
Allerdings: In Stein gemeißelt ist noch nichts und nach wie vor stehen bei der German Pellets GmbH Anlegergelder von insgesamt rund 260 Millionen Euro im Feuer. Daher sei es für die Anleger ratsam, nicht nur auf die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder einen Investor zu hoffen, sondern auch weitere zivilrechtliche Schritte prüfen zu lassen. Dabei kommen natürlich auch Schadensersatzansprüche in Betracht. Forderungen können sich beispielsweise gegen die Unternehmens- und Prospektverantwortlichen richten. So können unvollständige, falsche oder auch nur irreführende Angaben in den Emissionsprospekten zu Schadensersatzansprüchen führen. Denn aufgrund des Prospekts soll sich der Anleger ein genaues Bild von den Chancen und Risiken seiner Geldanlage machen können. Werden die Anleger durch die Angaben in den Prospekten über die wahren Gegebenheiten getäuscht kann das Schadensersatzansprüche begründen. Ebenso können Ansprüche gegen die Vermittler entstanden sein. Sie hätten die Anlageprodukte nicht nur auf deren Plausibilität prüfen, sondern die Anleger auch umfassend über die Risiken aufklären müssen.
Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten
Auch die staatsanwaltlichen Untersuchungen wegen des Verdachts auf Unterschlagung, Insolvenzverschleppung, Untreue und Bankrott müssen berücksichtigt werden. Zwar gilt natürlich auch hier die Unschuldsvermutung. Sollte sich der Verdacht aber bestätigen, können auch hieraus weitere rechtliche Möglichkeiten erwachsen.
Interessengemeinschaft „German Pellets“ der Kanzlei BRÜLLMANN
Auf der Webseite der Kanzlei BRÜLLMANN können Sie sich unverbindlich bei der Interessengemeinschaft „German Pellets“ anmelden.