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Verkehrsrecht | 06.10.2016

Straßen­verkehr

Anwalt klärt auf: 12 Autofahrer-Irrtümer im Straßen­verkehr

Obwohl die meisten Autofahrer überzeugt sind, die Vorschriften zu kennen, irren sie sich oft

Fachbeitrag von Mark Eplinius

Was dürfen Sie und was nicht? Das wissen wir doch alle genau. Oder? Doch oft ist es ganz anders, als man meint. Hier einige Irrtümer im Straßen­verkehr:

Am Ortsschild darf nicht geblitzt werden

Stimmt nicht; die Polizei darf das. Die einzelnen Bundes­länder empfehlen ihren Beamten allerdings, in der Regel mit Abstand zu blitzen.

Einen Parkplatz dürfen Sie freihalten

Das können Sie versuchen; einen Anspruch für den Wagen bringt das aber nicht. Ist ein anderer Fahrer eher da, hat er Vorrecht (vgl. Darf man eine Parklücke bzw. einen Parkplatz freihalten?).

Rechts überholen ist immer verboten

Nein; rechts zu überholen ist erlaubt, wenn eine Kolonne mit maximal 60 km/h fährt. Dann dürfen einzelne Fahrzeuge rechts vorsichtig mit maximal 20 km/h höherer Geschwindigkeit vorbeifahren.

Unter 0,5 Promille droht keine Strafe

Falsch, bereits ab 0,3 Promille und „Anzeichen von Fahr­unsicherheit“ gerät der Führer­schein in Gefahr (vgl. Welche Promille­grenzen gibt es?).

Einen Autokaufvertrag können Sie 14 Tage widerrufen

Stimmt nicht; das gilt nur für Internet- und Versand­bestellungen sowie bei Haustür­geschäften. Der beim Händler unterschriebene Vertrag ist bindend.

Bei einer Polizeikontrolle müssen Sie umfassend Auskunft geben

Auch falsch; außer Angaben zur Person müssen Sie nichts sagen. Niemand muss sich selbst belasten.

Falschparker darf man zuparken

Nein, das ist nicht erlaubt und kann sogar als strafbare Nötigung gelten. Werden Sie durch einen Falsch­parker behindert, sollten Sie die Polizei rufen. Gegebenenfalls wird abgeschleppt.

Mit Promille lieber Fahrrad fahren

Gefährlich und auch strafbar, besonders ab 1,6 %. Dann gibt’s sogar den sog. „Idiotentest“ selbst bei Radfahrern.

Barfuß darf man nicht Auto fahren

Falsch, ausdrücklich verboten ist das nicht. Erlaubt sind auch Bade­latschen, Flip-Flops oder hochhackige Schuhe, ratsam sind diese aber nicht (vgl. Heißer Sommer: Darf man barfuß, in Flip-Flops oder in Socken Auto fahren?).

Unfall Die Versicherung zahlt nur mit Polizeiprotokoll

Falsch! Ihre Ansprüche nach einem Unfall können Sie auch ohne Polizei geltend machen. Aber mit ist es meistens leichter.

Wer auffährt, hat immer Schuld

Stimmt meistens, aber nicht immer. Unerwartetes Bremsen gibt eine Mitschuld (vgl. Wer auffährt, hat Schuld: Haftet wirklich immer der auffahrende Autofahrer für einen Auffahrunfall?).

Lichthupe auf den Vordermann ist verboten

Falsch. Um ein Überholen zu signalisieren, ist sie erlaubt. Nur dichtes Aufblenden kann als Nötigung ausgelegt werden.

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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