Am Ortsschild darf nicht geblitzt werden
Stimmt nicht; die Polizei darf das. Die einzelnen Bundesländer empfehlen ihren Beamten allerdings, in der Regel mit Abstand zu blitzen.
Einen Parkplatz dürfen Sie freihalten
Das können Sie versuchen; einen Anspruch für den Wagen bringt das aber nicht. Ist ein anderer Fahrer eher da, hat er Vorrecht (vgl. Darf man eine Parklücke bzw. einen Parkplatz freihalten?).
Rechts überholen ist immer verboten
Nein; rechts zu überholen ist erlaubt, wenn eine Kolonne mit maximal 60 km/h fährt. Dann dürfen einzelne Fahrzeuge rechts vorsichtig mit maximal 20 km/h höherer Geschwindigkeit vorbeifahren.
Unter 0,5 Promille droht keine Strafe
Falsch, bereits ab 0,3 Promille und „Anzeichen von Fahrunsicherheit“ gerät der Führerschein in Gefahr (vgl. Welche Promillegrenzen gibt es?).
Einen Autokaufvertrag können Sie 14 Tage widerrufen
Stimmt nicht; das gilt nur für Internet- und Versandbestellungen sowie bei Haustürgeschäften. Der beim Händler unterschriebene Vertrag ist bindend.
Bei einer Polizeikontrolle müssen Sie umfassend Auskunft geben
Auch falsch; außer Angaben zur Person müssen Sie nichts sagen. Niemand muss sich selbst belasten.
Falschparker darf man zuparken
Nein, das ist nicht erlaubt und kann sogar als strafbare Nötigung gelten. Werden Sie durch einen Falschparker behindert, sollten Sie die Polizei rufen. Gegebenenfalls wird abgeschleppt.
Mit Promille lieber Fahrrad fahren
Gefährlich und auch strafbar, besonders ab 1,6 %. Dann gibt’s sogar den sog. „Idiotentest“ selbst bei Radfahrern.
Barfuß darf man nicht Auto fahren
Falsch, ausdrücklich verboten ist das nicht. Erlaubt sind auch Badelatschen, Flip-Flops oder hochhackige Schuhe, ratsam sind diese aber nicht (vgl. Heißer Sommer: Darf man barfuß, in Flip-Flops oder in Socken Auto fahren?).
Unfall Die Versicherung zahlt nur mit Polizeiprotokoll
Falsch! Ihre Ansprüche nach einem Unfall können Sie auch ohne Polizei geltend machen. Aber mit ist es meistens leichter.
Wer auffährt, hat immer Schuld
Stimmt meistens, aber nicht immer. Unerwartetes Bremsen gibt eine Mitschuld (vgl. Wer auffährt, hat Schuld: Haftet wirklich immer der auffahrende Autofahrer für einen Auffahrunfall?).
Lichthupe auf den Vordermann ist verboten
Falsch. Um ein Überholen zu signalisieren, ist sie erlaubt. Nur dichtes Aufblenden kann als Nötigung ausgelegt werden.