Die Firmenredaktion online geht mit einem Telefontrick unter Gewerbetreibenden auf Kundenfang. Es droht dabei die unabsichtliche Beauftragung eines Branchenbucheintrags im Verzeichnis firmenredaktion-online.com. Während des Telefonats wird behauptet, dass der Gewerbetreibende einen Vertrag über einen Branchenbucheintrag im Portal abgeschlossen habe. Dieser Vertrag sei von dem Gewerbetreibenden nicht rechtzeitig gekündigt worden. Aus diesem Grund müsse er für den Branchenbucheintrag zahlen. Dazu sei das Abgleichen der persönlichen Daten erforderlich, was aufgezeichnet werden müsse. Unserer Ansicht nach ein klarer Fall von Branchenbichabzocke.
Anwaltliche Hilfe
Wer daher eine Rechnung der Firmenredaktion online wegen eines ungewollt beauftragten Branchenbucheintrags im Branchenregister www.firmenredaktion-online.com erhält, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern sich am besten zuerst an einen Anwalt wenden.
Gern vertreten wir Ihre Rechte zum Pauschalpreis, wenn Sie sich gegen einen dubiosen Branchenbuchanbieter wehren möchten.
Gern beantworten wir Ihre Fragen unter Tel.: (030) 31 00 44 00