Für die Probleme und Einschränkungen entschuldigte sich die Fidor Bank AG bei ihren Kunden zwar in einem Statement zur aktuellen Situation vom 19. Dezember 2017. Bei den Betroffenen herrscht jedoch nach wie vor großer Unmut - sie fühlen sich „komplett im Stich gelassen“, wie einige Kunden in der Fidorsmart-Community berichten.
Ansprüche wegen verspäteter oder nicht ausgeführter Transaktionen
Der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn rät den Bankkunden, deren Konten von den Störungen beeinträchtigt waren, nicht untätig zu bleiben. „Es kommen - je nach Fallkonstellation - Ansprüche wegen verspäteter oder gar nicht ausgeführter Transaktionen sowohl im Wertpapiergeschäft als auch im geschäftlichen Zahlungsverkehr in Betracht.
Ansprüche durch Verzögerung beim Handel mit Kryptowährung
Möglich sind auch Ansprüche gegenüber der Bank, die Partner der Plattform bitcoin.de ist, wenn es etwa beim Handel mit der Kryptowährung zu Verzögerungen bei der Abwicklung gekommen ist.
HAHN Rechtsanwälte bietet kostengünstige Erstprüfung an
Betroffene Bankkunden sollten mögliche Schadensersatzansprüche prüfen lassen.“ HAHN Rechtsanwälte bietet insofern eine kostengünstige Erstprüfung an. Bitte schildern Sie uns dafür den relevanten Sachverhalt per E-Mail. Ansprechpartner ist bei uns Frau Rechtsanwältin Köpke.