Rufname statt erstem Vornamen
Hintergrund der Änderung war der Wunsch vieler Bürger, ihren eigentlichen Rufnamen zum ersten Vornamen machen zu können. Obwohl im Alltag häufig der zweite Vorname gebräuchlich ist, musste bisher in Reisedokumenten oder Versicherungsunterlagen trotzdem der erste, offizielle Vorname verwendet werden. Damit ist nun Schluss! Den zugrunde liegenden Gesetzesentwurf hatte der Bundestag bereits im Mai 2017 angenommen, nun tritt er endlich in Kraft.
Durch einfache Erklärung vor dem Standesamt kann jetzt die Reihenfolge der Vornamen geändert werden. Für Deutsche im Ausland ist die Zuständigkeit für die Erklärung auf die regionalen Wohnsitzstandesämter verlagert worden, wenn die Betroffenen einen früheren Wohnsitz im Inland hatten. Dadurch sollen lange Wartezeiten vermieden werden.
Ausnahme vom Namensrecht
Die Regelung stellt eine erste Ausnahme zu den eigentlich sehr strengen Vorschriften des Namensrechts dar. Denn normalerweise kann ein Vor- oder Nachname nicht beliebig geändert werden, wenn er einmal festgelegt ist – abgesehen natürlich im Falle der Heirat oder Adoption. Nur ausnahmsweise, wenn der Betroffene unter seinem Namen leidet, ist eine Namensänderung dennoch möglich.
Die Rechtsprechung im Bereich der Namensänderung hat mittlerweile bestimmte Fallgruppen festgelegt, wann eine solche Ausnahme vorliegt: Etwa dann, wenn der Name besonders lächerlich ist oder zu anstößigen Wortspielen einlädt. Aber auch eine Anpassung ausländischer Namen an deutsche Varianten ist möglich, beispielsweise wenn diese besonders schwer zu schreiben sind.
Was besagt die neue Regelung?
Natürlich kennt aber auch die Gesetzesänderung Grenzen: Neue Namen dürfen nicht dazukommen, ungeliebte Vornamen nicht wegfallen. Die Regelung greift außerdem dann nicht, wenn mehrere Vornamen durch einen Bindestrich verbunden sind – dann nämlich handelt es sich um einen Doppelnamen, und nicht um mehrere Vornamen.
Übrigens trat noch eine weitere Änderung im Namensrecht am 1. November 2018 in Kraft: Die verwaltungsrechtliche Umsetzung der Ehe für alle. Waren bisher nur die Einträge „Ehefrau“ und „Ehemann“ möglich, werden die Partner nun in den Dokumenten neutral als „Ehegatten“ bezeichnet.