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Internetrecht und Vertragsrecht | 29.07.2016

Branchenbuchabzocke

Achtung! „Erste Mahnung“ für Premium Eintrag bei Branche24.com

Fristgerechte Zahlung verlangt die Vision Web Solutions Sp.z.o.o.

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Robert Binder

Wegen eines angeblich beauftragten „Premium Eintrags“ auf www.branche24.com erhalten derzeit viele „Kunden“ eine Mahnung. Was steckt dahinter?

Wer wegen eines angeblich fernmündlich beauftragten „Premium Eintrags“ im Branchenverzeichnis www.branche24.com 399,00 Euro netto zahlen soll, kann bei Zahlungsverweigerung schnell eine „Erste Mahnung“ erhalten. Unter Fristsetzung verlangt die Vision Web Solutions Sp.z.o.o. die Begleichung der offenen Rechnung.

Anwaltliche Hilfe

Wer eine Mahnung der Vision Web Solutions Sp.z.o.o. wegen eines ungewollt beauftragten Premium Eintrags erhält, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern sich am besten zuerst an einen Anwalt wenden.

Gern vertreten wir Ihre Rechte zum Pauschalpreis, wenn Sie sich gegen einen dubiosen Branchenbuch­anbieter wehren möchten.

Gern beantworten wir Ihre Fragen unter Tel.: (030) 31 00 44 00

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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