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Internetrecht und Vertragsrecht | 05.04.2016

Branchenbuchabzocke

Achtung! Anzeigenaufträge werden von Plain Werbeservice GmbH storniert

Auf die Forderung verzichtet Plain Werbeservice GmbH

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Robert Binder

Erfolgreiche Abwehr gegen Forderung wegen angeblich beauftragter Werbeanzeige in einem „Info Notruf“

Die Plain Werbeservice GmbH hat auf unser Betreiben den angeblich geschlossenen Anzeigenvertrag storniert. Ursprünglich verlangte das Unternehmen aus Pulheim von unseren Mandanten Zahlung von ca. 1.167,00 Euro brutto. Unserer Ansicht nach besteht die Forderung jedoch nicht, da der Anzeigenvertrag täuschungsbedingt zustande gekommen ist. Die Stornierung des Vertrags zeigt, dass ein Vorgehen gegen die Plain Werbeservice GmbH durchaus erfolgsversprechend und somit ratsam sein kann.

Anwaltliche Hilfe

Wer daher eine Rechnung oder sonstige Zahlungsaufforderung der Plain Werbeservice GmbH wegen einer angeblich beauftragten Werbeanzeige in einem „Info Notruf“ erhält, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern sich am besten zuerst an einen Anwalt wenden.

Gern vertreten wir Ihre Rechte zum Pauschalpreis, wenn Sie sich gegen einen dubiosen Branchenbuch­anbieter wehren möchten.

Gern beantworten wir Ihre Fragen unter Tel.: (030) 31 00 44 00

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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