Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt wegen Betrugs
Mit der Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens ist ein neuer Tiefpunkt in den Entwicklungen rund um die EN Storage GmbH erreicht. Anleger des Unternehmens dürfte schon seit Tagen ein mulmiges Gefühl beschlichen haben. Denn Ende Februar wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Stuttgart in Sachen EN Storage GmbH ermittelt. Es bestehe der Anfangsverdacht des Betrugs. Nach Medienberichten soll es dabei um falsche Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen der Gesellschaft gehen. Wer auf der Webseite der EN Storage GmbH nach Informationen suchte, schaute nur noch in die Röhre. Der Geschäftsbetrieb wurde kurz nach den Durchsuchungen der Geschäftsräume eingestellt und nun folgte der Insolvenzantrag.
Anleger müssen nun das Schlimmste befürchten
„Anleger müssen nun das Schlimmste befürchten. Sollte sich der Betrugsverdacht bestätigen, droht ein neuer Skandal am Kapitalmarkt. Verlierer wären wieder einmal die Anleger, wenn sie nicht entsprechende rechtliche Maßnahmen ergreifen, um sich gegen die drohenden Verluste zu wehren“, sagt Rechtsanwalt Florian Hitzler, BRÜLLMANN Rechtsanwälte aus Stuttgart.
Einlagengeschäft der EN Storage GmbH ohne Erlaubnis der Finanzaufsicht
Die EN Storage GmbH galt im Grunde genommen als Vorzeigeunternehmen der IT-Branche und erhielt unter anderem hervorragende Ratings. Allerdings hatte die Finanzaufsicht BaFin ihr schon 2014 das Einlagengeschäft untersagt, da die erforderliche Erlaubnis dafür nicht vorgelegen hatte. Zur Finanzierung ihres Geschäfts sammelte die EN Storage GmbH dann auf anderem Weg Geld bei Anlegern ein und emittierte verschiedene Inhaber-Teilschuldverschreibungen (WKN: A161YY, ISIN: DE000A161YY0 / WKN: A2BPU8, ISIN: DE000A2BPU81 / WKN: A2BPVQ, ISIN: DE000A2BPVQ2). Das Geld der Anleger steht nun im Feuer.
Anleger sollten ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden
„Sollte es zur Eröffnung des regulären Insolvenzverfahrens kommen, können die Anleger ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Wie hoch die Insolvenzquote ausfällt, ist maßgeblich von der zur Verfügung stehenden Insolvenzmasse abhängig. In einem Insolvenzverfahren müssen Anleger allerdings regelmäßig mit erheblichen Verlusten rechnen. Dennoch sollten Forderungen natürlich angemeldet werden, wenn es soweit ist“, so Rechtsanwalt Hitzler.
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Neben dem Insolvenzverfahren können Anleger aber auch weitere rechtliche Maßnahmen ergreifen, um den drohenden Verlusten entgegenzutreten. Insbesondere kommt dabei die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen in Betracht. „Forderungen können in alle Richtungen geprüft werden. Anspruchsgegner können sowohl die Unternehmensverantwortlichen und Wirtschaftsprüfer als auch die Anlageberater und Vermittler sein“, erklärt Rechtsanwalt Hitzler.