Zum einen können sich Betroffene an den Veranstalter wenden und von diesem ihr Geld zurückverlangen. Daneben besteht die Möglichkeit, Zahlungen, die per Lastschriftmandat, Kreditkarte oder sonstigen Zahlungsmethoden getätigt wurden, zurückzuholen.
Widerspruch bei Zahlung per Lastschriftmandat
Wer den Ticketpreis binnen der letzten acht Wochen per SEPA-Lastschriftmandat bezahlt hat, muss schnell sein: Dem eigenen Girokonto belasteten Beträgen kann man ohne Begründung innerhalb von acht Wochen widersprechen. Die belasteten Beträge werden dem Girokonto dann wieder gutgeschrieben. Eine entsprechende Funktion ist bei den meisten Banken im Online-Banking-Portal neben dem jeweiligen Umsatz zu finden.
Für jene, die den Ticketpreis im Laufe der letzten 13 Monate per SEPA-Lastschriftmandat bezahlt haben, könnte ebenfalls noch eine Rückholung möglich sein – nämlich dann, wenn der Käufer das SEPA-Mandat nicht unterschrieben hat. Das dürfte bei vielen Ticketbuchungen im Internet der Fall sein. Ein Großteil der im Internet erteilten SEPA-Mandate ist nämlich nicht formwirksam erteilt. Daher kann auch hier der Umsatz oftmals gerettet werden.
Zahlung per Kreditkarte - sogenanntes Chargeback-Verfahren starten
Verbraucher, die ihre Tickets per Kreditkarte gezahlt haben, können ein sogenanntes Chargeback-Verfahren starten. Das dient dazu, ungerechtfertigte Buchungen zurückzuholen. Bei Visa und Mastercard zählen ausdrücklich auch Insolvenzen dazu. Am besten wendet man sich hierbei aber an die eigene Bank, nicht an die Kreditkartenfirma. Banken bieten die entsprechenden Formulare regelmäßig auch online an. Doch auch hier laufen Fristen und man sollte schnell sein.
Wir helfen Ihnen gerne!
Auch bei sonstigen Zahlungsmethoden gibt es ggf. Möglichkeiten. Für eine zuverlässige Bewertung der Erfolgsaussichten ist eine Einzelfallbetrachtung zu empfehlen. In unserer Kanzlei stehen wir Ihnen hierfür gerne beratend zur Seite. Um Ihren individuellen Fall eingehend zur erörtern, vereinbaren Sie einfach einen Termin für eine Erstberatung in unserer Kanzlei.