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Bankrecht, Kapitalanlagenrecht und Schadensersatzrecht | 11.06.2018

Abgas­skandal

Abgas­skandal und kein Ende: Verkaufs­stopp von Audi A6 und A7 wegen illegaler Abschalt­einrichtung

Kraftfahrt-Bundesamt verweigert Zulassung von Audi A6 und A7 wegen Einbaus illegaler Abschalt­einrichtungen

Aktuell vergeht fast kein Tag mehr ohne neue Negativ­schlag­zeilen. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat am 5. Juni 2018 einen Rückruf des Audi A6 und A7 mit dem Drei-Liter-Dieselmotor angeordnet.

Kraftfahrt-Bundesamt verweigert Zulassung wegen illegaler Abschalteinrichtung

In den Audi-Fahrzeugen ist laut Kraftfahrt-Bundesamt eine illegale Abschalt­einrichtung verbaut. Die Fahrzeuge erfreuen sich als Dienstwagen großer Beliebtheit. Wer ab Montag sein dies­bezügliches Diesel­fahrzeug beim Händler abholen wollte, wurde vertröstet: Die Übergabe kann nicht stattfinden, da das Kraftfahrt-Bundesamt Audi die Zulassung der Autos wegen des Einbaus einer illegalen Abschalt­einrichtung verweigert. Betroffen von dem Rückruf sind 33.000 in Deutschland zugelassenen Pkw von Audi A6 und A7. Weltweit hat Audi 60.000 Fahrzeuge dieser Typen verkauft. Wie der SPIEGEL-Online am 6. Juni 2018 berichtete, musste Audi Abgas­manipulationen einräumen. Audi sprach in einer Mitteilung von „Auffälligkeiten“, weswegen das Werk „die Aus­lieferung an den Handel gestoppt“ habe.

Verkaufsstopp von Audi A6 und A7

Damit drohte das Kraftfahrt-Bundesamt nicht nur mit der Rücknahme der Typen­genehmigung für das Fahrzeug, sondern untersagte den weiteren Verkauf der Modelle. Dies gilt, bis Audi ein Update der Software bereit­gestellt und genehmigt bekommen hat, mit dem die Abgas­manipulationen beseitigt werden können. „Dem Hersteller wurde aufgegeben, diese Abschalt­einrichtungen aus den betroffenen Fahrzeugen nach der Freigabe des Maßnahmen­pakets durch das Kraftfahrt-Bundesamt zu entfernen“, erklärte das Bundes­verkehrs­ministerium weiter.

Massive Wertverluste für vom Abgasskandal betroffene Diesel-Modelle

„Wir haben beim bisher nur die Spitze des Eisbergs gesehen. Das Kraftfahrt-Bundesamt ordnet nur scheibchen­weise Rückrufe an“ sagt der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von HAHN Rechts­anwälte. „Die ständigen Nachrichten über drohende Still­legungen, Fahrverbote und “Schummel­software„ in immer weiteren Diesel­fahrzeugen haben massive Wert­verluste für alle Diesel-Modelle der vom Abgas­skandal hauptsächlich betroffenen Marken Porsche, Audi, VW, und Mercedes zur Folge. Insbesondere Mandanten mit teuren Premium-Fahrzeugen berichten uns täglich davon, wie schwer es ist, ihr Diesel-Fahrzeug noch zu einem angemessenen Preis zu verkaufen. Dies alles zeigt: Auch in Deutschland kostet der Diesel­skandal Milliarden­summen. Nur zahlt die Zeche anders als in den USA nicht die für den Abgas­skandal verantwortliche Auto­industrie, sondern leider bisher der Kunde“, sagt Rechtsanwalt Peter Hahn.

Immer mehr Urteile zu Gunsten der Verbraucher

„Vor den bundes­deutschen Zivil­gerichten haben die Hersteller allerdings kein leichtes Spiel mehr: Immer mehr Land­gerichte haben Volkswagen wegen der Verwendung von “Schummel-Software„ in Diesel­fahrzeugen zu Schaden­ersatz verurteilt. Das Verschweigen der illegalen Abschalt­vorrichtungen wird von vielen Gerichten als vor­sätzliche sitten­widrige Schädigung gewertet. Auch in Deutschland werden Entschädigungen angeboten, allerdings nicht freiwillig wie in den USA“, berichtet Rechtsanwalt Hahn aus eigener Erfahrung. „Neben der deliktischen Haftung der Hersteller kommt die normale Sachmängel­gewähr­leistung in Betracht. Ob ein Fahrzeug mit einem defekten Getriebe oder mit einer illegalen Abschalt­vorrichtung verkauft wird, läuft juristisch auf dasselbe hinaus, nämlich einen Sachmangel des Kauf­gegenstands“, erklärt Rechtsanwalt Hahn.

Widerruf von Autofinanzierungen

„Beim finanzierten Fahrzeug­erwerb gibt es noch eine weitere Möglichkeit. Vielen Hersteller-Banken, wie z.B. die Audi-Bank, sind bei den Formalien der Darlehens­verträge Fehler unterlaufen. Eine solche Konstellation bietet die Möglichkeit, den Kauf des Fahrzeuges durch Widerruf des Autokredits rückabzuwickeln. Die Betroffenen müssen aber selbst aktiv werden. Hahn Rechts­anwälte bietet kostenfrei eine Erst­prüfung an“, sagt Rechtsanwalt Hahn abschließend.

Weitere aktuelle Informationen erhalten Sie unter: https://wertverlust-diesel.de

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