Kraftfahrt-Bundesamt verweigert Zulassung wegen illegaler Abschalteinrichtung
In den Audi-Fahrzeugen ist laut Kraftfahrt-Bundesamt eine illegale Abschalteinrichtung verbaut. Die Fahrzeuge erfreuen sich als Dienstwagen großer Beliebtheit. Wer ab Montag sein diesbezügliches Dieselfahrzeug beim Händler abholen wollte, wurde vertröstet: Die Übergabe kann nicht stattfinden, da das Kraftfahrt-Bundesamt Audi die Zulassung der Autos wegen des Einbaus einer illegalen Abschalteinrichtung verweigert. Betroffen von dem Rückruf sind 33.000 in Deutschland zugelassenen Pkw von Audi A6 und A7. Weltweit hat Audi 60.000 Fahrzeuge dieser Typen verkauft. Wie der SPIEGEL-Online am 6. Juni 2018 berichtete, musste Audi Abgasmanipulationen einräumen. Audi sprach in einer Mitteilung von „Auffälligkeiten“, weswegen das Werk „die Auslieferung an den Handel gestoppt“ habe.
Verkaufsstopp von Audi A6 und A7
Damit drohte das Kraftfahrt-Bundesamt nicht nur mit der Rücknahme der Typengenehmigung für das Fahrzeug, sondern untersagte den weiteren Verkauf der Modelle. Dies gilt, bis Audi ein Update der Software bereitgestellt und genehmigt bekommen hat, mit dem die Abgasmanipulationen beseitigt werden können. „Dem Hersteller wurde aufgegeben, diese Abschalteinrichtungen aus den betroffenen Fahrzeugen nach der Freigabe des Maßnahmenpakets durch das Kraftfahrt-Bundesamt zu entfernen“, erklärte das Bundesverkehrsministerium weiter.
Massive Wertverluste für vom Abgasskandal betroffene Diesel-Modelle
„Wir haben beim bisher nur die Spitze des Eisbergs gesehen. Das Kraftfahrt-Bundesamt ordnet nur scheibchenweise Rückrufe an“ sagt der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von HAHN Rechtsanwälte. „Die ständigen Nachrichten über drohende Stilllegungen, Fahrverbote und “Schummelsoftware„ in immer weiteren Dieselfahrzeugen haben massive Wertverluste für alle Diesel-Modelle der vom Abgasskandal hauptsächlich betroffenen Marken Porsche, Audi, VW, und Mercedes zur Folge. Insbesondere Mandanten mit teuren Premium-Fahrzeugen berichten uns täglich davon, wie schwer es ist, ihr Diesel-Fahrzeug noch zu einem angemessenen Preis zu verkaufen. Dies alles zeigt: Auch in Deutschland kostet der Dieselskandal Milliardensummen. Nur zahlt die Zeche anders als in den USA nicht die für den Abgasskandal verantwortliche Autoindustrie, sondern leider bisher der Kunde“, sagt Rechtsanwalt Peter Hahn.
Immer mehr Urteile zu Gunsten der Verbraucher
„Vor den bundesdeutschen Zivilgerichten haben die Hersteller allerdings kein leichtes Spiel mehr: Immer mehr Landgerichte haben Volkswagen wegen der Verwendung von “Schummel-Software„ in Dieselfahrzeugen zu Schadenersatz verurteilt. Das Verschweigen der illegalen Abschaltvorrichtungen wird von vielen Gerichten als vorsätzliche sittenwidrige Schädigung gewertet. Auch in Deutschland werden Entschädigungen angeboten, allerdings nicht freiwillig wie in den USA“, berichtet Rechtsanwalt Hahn aus eigener Erfahrung. „Neben der deliktischen Haftung der Hersteller kommt die normale Sachmängelgewährleistung in Betracht. Ob ein Fahrzeug mit einem defekten Getriebe oder mit einer illegalen Abschaltvorrichtung verkauft wird, läuft juristisch auf dasselbe hinaus, nämlich einen Sachmangel des Kaufgegenstands“, erklärt Rechtsanwalt Hahn.
Widerruf von Autofinanzierungen
„Beim finanzierten Fahrzeugerwerb gibt es noch eine weitere Möglichkeit. Vielen Hersteller-Banken, wie z.B. die Audi-Bank, sind bei den Formalien der Darlehensverträge Fehler unterlaufen. Eine solche Konstellation bietet die Möglichkeit, den Kauf des Fahrzeuges durch Widerruf des Autokredits rückabzuwickeln. Die Betroffenen müssen aber selbst aktiv werden. Hahn Rechtsanwälte bietet kostenfrei eine Erstprüfung an“, sagt Rechtsanwalt Hahn abschließend.
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