Wir beraten Sie! Und verfolgen Ihren Anspruch juristisch geprüft und sachgerecht gegenüber Ihrem Autohersteller und Autohaus.
Wir setzen Ihre Rechte durch
Für Sie ist dieses Thema nicht neu. Etliche News und vielfältige Informationen prasseln auf Sie herein. Wir haben gefiltert, juristisch bewertet und geprüft und setzen für Sie Ihre Rechte gegen die Großen durch.
Rechtsprechung zugunsten von Diesel-Fahrern
Wie Sie wissen, haben die Gerichte in Arnsberg, Berlin und Stuttgart bereits für Sie als Verbraucher entschieden, so dass eine Rechtsprechung zugunsten des Diesel-Fahrers entsteht.
So fehlten in einem zugunsten des Verbrauchers entschiedenen Fall die Angaben über das Verfahren bei Kündigung des Kreditvertrages, in einem anderen Fall war die Schriftgröße der Vertragsunterlagen zu klein. Es fehlten in einem weiteren Fall Pflichtangaben zu der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung. Auch die Vermittlungsprovision für den verbundenen Kreditvertrag muss benannt sein.
Verschiedene Wege führen… natürlich nach Rom und hier raus aus dem Diesel-Dilemma.
Weg-Nr. 1: Schadensersatzansprüche aufgrund der vorgenommenen Manipulation
Denn zum einen haben Sie als Käufer Schadensersatzansprüche aufgrund der vorgenommenen Manipulation. Diese Ansprüche begründen sich nicht nur in einem bestehenden Sachmangel des Fahrzeuges, sondern sogar in einer vorsätzlich sittenwidrigen Schädigung durch den Hersteller. Dieses urteilten unter anderem die Landgerichte in Osnabrück, Aktenzeichen 1 O 29/17, Kleve, Aktenzeichen 3 O 212/6 und Münster, Aktenzeichen 02 O 165/16.
Weg-Nr. 2: Nutzen Sie den „Widerrufs-Joker“
Zum anderen können Sie bei finanzierten Autokäufen, also verbundenen Verträgen aus Darlehens- und Autokauf den „Widerrufs-Joker“ ziehen und sich aufgrund dieses Widerrufes aus den Verträgen lösen. Diese rechtlich vielfältigen Möglichkeiten sollten angesichts der Auswirkungen der Manipulationen nicht ungenutzt bleiben.
Bereiten Ihnen die Kosten des Verfahrens Sorgen?
Setzen Sie Ihre Rechtsschutzversicherung ein! Diese ist für Rechtsstreitigkeiten vorhanden und wir übernehmen für Sie die Kommunikation. Lediglich die Selbstbeteiligung ist in diesen Fällen für Sie zu zahlen. Dafür könnten Sie Ihren „Stinker“ los sein….
Nur wer jetzt handelt, erreicht sein Ziel
Nicht der frühe Vogel fängt den Wurm, sondern der rechtzeitige. Denn: Ende des Jahres endet bei VW-Fahrzeugen die Widerrufsfrist. Daher: Agieren statt kapitulieren!
Folgende Rechtsprechung haben wir beispielsweise für Sie im Rücken:
https://rechtsanwaltkaufmann.de/vw-diesel-fahrzeug-zurueckgeben-kredit-widerrufen/