Seit Sommer 2020 ist bekannt, dass viele Wohnmobile, wie unter anderem der Fiat Ducato, über illegale Abschalteinrichtungen verfügen. Während der Tests durch die Zulassungsbehörden aktivierten sich die Abschalteinrichtung automatisch, wodurch sich der Schadstoffausstoß der Wohnmobile im gesetzlichen Rahmen bewegte. Jedoch stießen diese bei normalem Gebrauch im Straßenverkehr bis zu 20-mal mehr Stickoxide aus, als zulässig ist.
Die betroffenen Marken
Betroffen von dem Wohnmobil Abgasskandal sind Fahrzeuge wie der Fiat Ducato mit Motoren der Abgasnorm 5 und 6 und einem Hubraum von 2,0 bis 3,0 Liter. Damit kann der Kreis der Wohnmobile auf Fahrzeuge mit dem Baujahr bzw. der Erstzulassung 2014 bis 2019 eingegrenzt werden. Zu beachten ist, dass diese Wohnmobile von Reisemobilanbietern wie Bürstner, Hymer, Carthago, Westfalia, Knaus, Pössl und Dethleffs als Basis verwendet und dann mit unterschiedlichen Ausstattungen und Varianten verkauft werden. Insofern sind nicht ausschließlich Fahrzeuge von Fiat- und Iveco-Händlern betroffen.
Ihre rechtlichen Möglichkeiten
Betroffene des Wohnmobil-Abgasskandals können entscheiden, ob sie durch Rückgabe des Wohnmobils den Kaufpreis erstattet bekommen möchten oder ob sie Ausgleichszahlungen verlangen. Für bereits gefahrene Kilometer müssen sich Kläger jedoch eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen.
Nutzen Sie Ihre Chance
Wenn Sie Besitzer eines der oben aufgeführten Wohnmobile sind, kann Herr Rechtsanwalt Kaufmann für Sie prüfen, ob Ihnen ein Anspruch auf Schadensersatz zusteht. Gegebenenfalls können wir Ihren Anspruch gerichtlich durchsetzen. Sie können uns dazu in unserer Kanzlei unter der Nummer 04202 / 638370 erreichen. Alternativ können Sie uns gerne eine Nachricht über unsere Homepage schreiben.