Den Einbau illegaler Abschalteinrichtungen in 27 VW Diesel-Pkw des Fuhrparks der Stadt Bonn wertete das Landgericht Bonn klar als vorsätzliche sittenwidrige Schädigung nach § 826 BGB (20.05.2020, Az. 1 O 481/18).
VW muss Kaufpreis zuzüglich Zinsen erstatten
Deshalb muss der Automobilhersteller der Kommune nun den Kaufpreis der Fahrzeuge zuzüglich deliktischer Zinsen erstatten. Davon wird allerdings eine Nutzungsentschädigung für die bisherige Laufleistung der Fahrzeuge abgezogen. Insgesamt wurde VW zu einer Schadenersatzzahlung von rund 469.120 Euro verurteilt. Im Gegenzug muss die Stadt die Fahrzeuge zurückgeben.
Klägeranwalt Tobias Ulbrich von Rogert & Ulbrich, der führenden Rechtsanwaltskanzlei im Abgasskandal, ist mit diesem Urteil grundsätzlich sehr zufrieden: „Wir begrüßen es, dass das Landgericht Bonn die Sittenwidrigkeit der Verbrauchertäuschung durch die Abgasmanipulation klar herausgestellt hat. Auch die Tatsache, dass das Landgericht der Stadt Bonn die deliktischen Zinsen zugesprochen hat, sehen wir sehr positiv. Das entspricht einigen Entscheidungen, die wir bereits erstritten hatten.“
Gefordert wurden ursprünglich 678.000 Euro
Ursprünglich hatte die Stadt Bonn eine Entschädigung von mehr als 678.000 Euro zuzüglich deliktischer Zinsen verlangt. Dieser Forderung ist 1. Zivilkammer des Landgerichts zum größten Teil nachgekommen. Nicht anerkannt wurden Kosten für Umrüstung und Leasing, die laut Gericht auch bei anderen Fahrzeugen ohnehin angefallen wären. „Die Entscheidung, die Ausgaben für Umrüstung und Leasing als 'Ohnehinkosten' zu betrachten, sehen wir als fraglich an. Diesen Punkt werden wir genau prüfen, sobald uns die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt“, erklärt Verbraucherschutzanwalt Tobias Ulbrich.
Klägeranwalt: „Klage der Stadt Bonn hätte Schule machen müssen“
Viele Kommunen vom Abgasskandal betroffen.
„Eigentlich“, so Tobias Ulbrich, „hätte die Klage der Stadt Bonn Schule machen müssen. Denn das Verfahren hat deutlich gezeigt, dass im Abgasskandal nicht nur Privatleute, sondern auch Kommunen geschädigt wurden. Umso unverständlicher ist es aus unserer Sicht, dass nicht mehr Städte und Gemeinden Schadenersatzansprüche durchgesetzt haben, obwohl das Thema seit Jahren virulent ist. Jetzt ist die Frist dafür abgelaufen - und am Ende wird der Steuerzahler in diesen Gebietskörperschaften für den Schaden aufkommen müssen.“