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Schadensersatzrecht | 20.02.2020

Abgas­skandal

Abgas­manipulation beim Cayenne-Diesel: Por­sche muss Scha­dens­er­satz leisten

Käufer kann sein Fahrzeug zurück­geben und erhält Kaufpreis unter Anrechnung eines geringen Wert­ersatzes zurück

Bereits seit einiger Zeit ist bekannt, dass auch in Fahrzeugen von Porsche illegale Abschalt­einrichtungen enthalten sind. Bei diesen Fahrzeugen ist der Motor mit einem Emissions­kontroll­system ausgestattet, durch welches die gesetzlichen Abgasgrenz­werte zwar im Prüf­verfahren, nicht jedoch beim Betrieb des Fahrzeuges im normalen Straßen­verkehr eingehalten werden. Dort ist der Stickoxid­ausstoß um ein Vielfaches erhöht und liegt über dem zulässigen Wert.

Audi hatte den betroffenen Motor entwickelt, hergestellt und ihn dann an Porsche weiter­gegeben, wo er anschließend im Porsche Cayenne verbaut wurde. Audi selber hat beispiels­weise den Q5 mit diesem Motor ausgestattet.

Kläger macht Ansprüche wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung geltend

In dem Verfahren vor dem OLG Düsseldorf hatte der Käufer eines Porsche Cayenne gegen den Automobil­hersteller geklagt und Ansprüche wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung geltend gemacht.

Hinweis auf Manipulation des Motors bereits 2015

Porsche hat sich in dem Verfahren darauf berufen, den Motor nicht selber hergestellt zu haben und daher auch nicht zur Leistung von Schadens­ersatz verpflichtet zu sein. Dem hat das Gericht jedoch zu Recht wider­sprochen und darauf hingewiesen, dass Porsche bereits im Jahr 2015 von US-Umwelt­behörden auf Auffälligkeiten im Abgas­kontroll­system hingewiesen worden sei. Porsche hätte daher bereits zu diesem Zeitpunkt Unter­suchungen vornehmen müssen und hätte die Fahrzeuge nicht einfach ohne jeglichen Hinweis an die Käufer veräußern dürfen.

OLG bejaht vorsätzlich sittenwidrige Schädigung

Da dies jedoch nicht erfolgt sei und Porsche die Fahrzeuge weiterhin verkauft habe, seien die Käufer nach Ansicht des OLG Düsseldorf über das Vorhanden­sein einer illegalen Abschalt­einrichtung getäuscht worden und hätten durch den Abschluss des Kauf­vertrages einen Schaden erlitten.

Kläger kann Fahrzeug zurückgeben

Der Käufer kann nun sein Fahrzeug zurück­geben und erhält dafür den Kaufpreis zurück, wobei er sich für jeden mit dem Fahrzeug gefahrenen Kilometer einen geringen Wertersatz anrechnen lassen muss. Insgesamt erhält er rund 50.000 Euro zurück.

Eine weitere verbraucherfreundliche Entscheidung

Das Urteil ist eine weitere verbraucher­freundliche Entscheidung, die sehr zu begrüßen ist. Erneut zeigt sich, dass eine Vielzahl der mit der Thematik befassten Land­gerichte und Oberlandes­gerichte Porsche, Audi und VW die Konsequenzen für ihr sitten­widriges Vorgehen aufzeigen und die getäuschten Käufer nicht auf den ihnen entstandenen Schäden sitzen­bleiben.

Machen Sie Ihre Ansprüche jetzt geltend

Wenn auch Ihr Fahrzeug vom Abgas­skandal betroffen ist und Sie ebenfalls Ihr Recht auf Schadens­ersatz durchsetzen wollen, stehen wir dabei gerne an Ihrer Seite. Vereinbaren Sie einfach einen Termin für eine kostenlose Erst­beratung bei uns, in welcher wir die Erfolgs­aussichten und das beste Vorgehen in Ihrem Fall besprechen können.

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